Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Mietrecht: Was kann der Vermieter bei Untervermietung verlangen?

10. September 2019

Soweit dem Mieter vom Vermieter im Mietvertrag nicht gestattet worden ist, Teile des Wohnraums an Dritte zu überlassen, hilft hier eventuell § 553 Absatz 1 BGB weiter. Im Wortlaut:

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Der Mieter trägt normalerweise die Darlegungslast und die Beweislast, dass bei ihm ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung im Sinne dieser Norm vorliegt. Dies findet sich etwa in einem Urteil des Landgericht Berlin vom 09.04.2015 zum Aktenzeichen 67 S 28/15 sowie einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 03.10.1984 zum Aktenzeichen VIII ARZ 2/84. Ungeklärt ist die Frage geblieben, wie weit die Darlegungs- und Beweislast des Mieters geht.

Aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 11.04.2018 zum Aktenzeichen 66 S 275/17 ergibt sich, dass Mieter keine unnötigen Details offenbaren müssen. Dies gilt gerade im Hinblick auf vom Vermieter geforderte Beweise. Durch die Vorlage eines vollständigen Bescheides müssen sich Hartz-IV-Empfänger sehr weit offenbaren.

Lebenshilfe statt Kindesmord - Der Schweigemarsch für das Leben(Video)

09. September 2019

Am Samstag, dem 25. Mai 2019, fand zum 10. Mal in 09456 Annaberg-Buchholz der SCHWEIGEMARSCH FÜR DAS LEBEN statt. Wir hatten darüber schon berichtet. Die zentrale Forderung der Abschlusskundgebung im Stadtzentrum lautet:

„HILFE ZUM LEBEN STATT HILFE ZUM TÖTEN“.
Teilnehmer waren Dr. Theo Lehmann, der zum Abschluss des Schweigemarsches sich an die Menschen wandte und der Liedermacher Jörg Swoboda, der extra ein neues Lied komponiert hatte.

Der Veranstalter Lebensrecht Sachsen e.V. rief auf:

„Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Art. 2,2). Und weiter „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1,1). Somit gilt für alle Menschen, auch für ungeborene, ein Grundsatzrecht auf Schutz, das wir als Verband Lebensrecht Sachsen e.V. unterstützen.

Wer in schwarz-weißer Kleidung teilnimmt, setzt ein besonderes Zeichen für die Trauer um die vielen im Mutterleib getöteten Kinder und für deren Unschuld. Setzen auch Sie mit Ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen das in Politik und Gesellschaft akzeptierte Unrecht an wertvollem Leben.“

Max-Planck-Forscher: „Die Grundidee der Energiewende ist absolut unsinnig“ (Video)

06. September 2019

Auf der Nachrichtenplattform Epoch Times www.epochtimes.de wurde am 26. August 2019 ein Beitrag veröffentlicht unter der obigen Überschrift. Der Chemiker Professor Robert Schlögl, Direktor am Berliner Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft bringt das in die Öffentlichkeit, was alle schon wissen. Der Energiebedarf von Deutschland kann mit Windrädern und Solaranlagen nicht gedeckt werden. Das ist schlicht unmöglich. Diese sogenannte „Energiewende“ hält er für unsinnig.

Unter anderem führte er aus, dass die Kombination von Verbrennungsmotor und elektrischem Antrieb nichts Besonderes ist. Das wird schon vielfach praktiziert und benötigt, so z.B. bei den Logs der DB, bei Baggern, bei einigen Schiffsantrieben.
Deutschland importiere heute ca. 80 Prozent seiner Energie aus dem Ausland und das wird sich voraussichtlich in Zukunft nicht wesentlich ändern, ist sich der Forscher sicher. Das Ausland produziert seine Energie aber nicht „grün“.

Wind-und Sonnenenergie unterliegt einfach zu hohen Schwankungen. Das verträgt unser Energieversorgungssystem nicht. Problem ist, es gibt keine Speicher, die die benötigte, sehr große Energiemenge überhaupt speichern könnte. Auf absehbare Zeit ist dies auch nicht zu erreichen.
Die Zukunft für ihn haben Diesel-elektrische Antriebe betrieben mit synthetischen Kraftstoffen. Auch für Wasserstoffantriebe sieht er gute Chancen, wobei die Anbindung des Wasserstoffs an einen anderen Trägerstoff gelingen muss.

Familienrecht: Kann nach viertägiger Ehe schon ein Anspruch auf Witwenrente bestehen?

05. September 2019

Regelmäßig ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente bei Tod eines Ehepartners, dass die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.

Nur in Ausnahmefällen sieht § 46 Abs. 2 a SGB VI vor, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass Zweck bzw. überwiegender Zweck der Heirat ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung war. Man spricht hier auch von einer sogenannten Versorgungsehe.

In dem vom Sozialgericht Karlsruhe im November vorigen Jahres (Aktenzeichen S 10 R 1885/17) entschiedenen Fall hatten die Eheleute im März 2016 geheiratet, nachdem sie bereits seit dem Jahre 2005 zusammenlebten. Der Ehemann verstarb leider 4 Tage nach der Heirat an einem Tumorleiden.

Den Antrag der Ehefrau auf Zahlung einer Witwenrente lehnte die Rentenversicherung ab. Die Begründung dafür war, dass die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestand. Hinzu käme, dass die Klägerin und der Verstorbene zum Zeitpunkt der Hochzeit auch gewusst hätten, dass die Lebenserwartung des Mannes sicherlich kein Jahr mehr betrage.

E-Mobilität ist nicht die Zukunft des Autos

04. September 2019

Auf https://deutsch.rt.com erschien unter dem 20. Januar 2019 ein interessanter Artikel unter der obigen Überschrift. Vieles kennen wir natürlich. E-Mobilität bedeutet nicht Emissionsfreiheit, das Gegenteil ist der Fall.
Die Produktion einer Batterie für ein Tesla Modell Als produziert soviel CO2, wie ein Verbrennungsmotor in 8 Jahren. Dabei sei angemerkt, dass sich aufgrund des Strommix von mit 55 % fossilen Brennstoffen es 15 Jahre dauert, bis ein Tesla sich insofern rechnen würde.

Die benötigten Rohstoffe für die Batterieherstellung findet statt unter katastrophalen Bedingungen mit Kinderarbeit. Die Leute, die direkt oder indirekt durch die Förderung über den Kauf von E-Mobilen die Kinderarbeit unterstützen, sollten sich schämen!

Neu war aber für mich die Berechnung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). 15 übergroße Containerschiffe stoßen soviel Schadstoffe aus wie 750 Millionen Autos! Weltweit gibt es 330 dieser Schiffe. Die ganze Diskussion um die Verbrennungsmotoren ist ein Witz, die Veröffentlichungen zu E-Fahrzeugen sind vielfach gelogen!

Neu war ebenfalls, dass es überhaupt nicht genug Rohstoffe gibt. Denn diese sind nicht unbegrenzt verfügbar. Die Technische Hochschule Ingolstadt erklärte, dass wenn VW seine vollständige Produktion umstellen würde auf E-Autos, würde es 130.000 t der Rohstoffe benötigen. Derzeit werden aber nur weltweit 123.000 t produziert. Für wie doof werden die Menschen eigentlich gehalten?

Erbrecht: Stundung eines Pflichtteils

03. September 2019

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Rostock hatte in seinem Urteil vom 20.06.2019 zum Aktenzeichen 3 U 32/17 darüber zu befinden, wann der Erbe die Stundung des Pflichtteils vom Berechtigten verlangen kann.

1. Gemäß § 2331a Abs. 1 BGB kann der Erbe Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere, wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, dass für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet. Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen.

2. Das Familienheim muss dabei nicht schon zum Zeitpunkt des Erbfalls die Lebensgrundlage bilden.

3. Bei der Stundung dürfen nicht nur die Interessen des Erben eine Rolle spielen. Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen, da sich im Todesfall sein Anspruch auf Teilhabe am Erbe realisiert.

4. Eine Stundung kommt nicht in Betracht, wenn absehbar ist, dass der Erbe auch durch Stundung nicht in die Lage versetzt wird, sich jemals die Mittel zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen.

Schulte Anwaltskanzlei
Jörg Schönfelder
Rechtsanwalt

So verfluchen uns Muslime nach dem Gebet in Mekka (Video)

02. September 2019

In dem hervorragenden Magazin „ethos“ aus Mai 2019 https://www.livenet.ch wurde ein Interview des Autors und Islamkenners Kurt Beutler veröffentlicht. Dies unter der Überschrift

„Freitagsgebet: Mach ihre Frauen zu Witwen und ihre Kinder zu Waisen“.

Dazu gibt es auch ein Video, welches ich Ihnen unten eingestellt habe. Dieses zeigt die Wahrheit über den Islam und das, was in Deutschland und Europa kommen soll. Das Video zeigt aber auch die Botschaft Jesu, die dem Hass und der Gewalt des Islam diametral gegenübersteht.

In dem Beitrag in Form des Interviews bekennt Beutler, dass es für ihn ein großer Schreck war zu erfahren, dass die Angehörigen einer Religion, die „allen Ernstes als Religion des Friedens angepriesen wird, millionenfach alle Andersdenkenden verfluchen“. So ist es aber!

In vielen islamischen Kreisen und Moscheen erfolgen die Verfluchungen jeden Freitag nach der Freitagspredigt. Das wird den Kindern schon beigebracht, die sich dies auch im Fernsehen anhören müssen.

Sachsen ist reich durch die Menschen: Hier Susanne Dagen (Video)

30. August 2019

Der Volkswirt Markus Gärtner, Autor von „Das Ende der Herrlichkeit“ und „Lügenpresse“, war 27 Jahre Wirtschaftsjournalist für die ARD und veröffentlicht jetzt regelmäßig Videokommentare für das Magazin „Privatinvestor Politik Spezial“, veröffentlicht regelmäßig auf PI NEWS http://www.pi-news.net und auch KOPP Report https://kopp-report.de/.

Markus Gärtner hat die Bundesländer in Mitteldeutschland und damit auch Sachsen besucht. Hier war seine Interviewpartnerin die Buchhändlerin und Stadträtin von Dresden Susanne Dagen.

Das Video zum Interview füge ich Ihnen unten ein. Eine tolle Frau, ein tolles Interview!

Sie sieht und begründet, warum Deutschland auf dem Weg in den Neototalitarismus abgleitet, warum wir uns gegen diese Politik von Frau Merkel und ihren Gefolgsleuten wehren. Sie hat die DDR erlebt, sieht diese Zeiten wieder auf uns zukommen. Für sie kommuniziert die Politik nicht mehr mit den Menschen. Leider fehlen selbst in Familien die Vorbilder, die die Kinder brauchen.

Sachsen vor der Wahl (JF-TV Reportage - Video)

28. August 2019

Am 26.08.2019 stellte die Informationsplattform KOPP REPORT https://kopp-report.de ein Video der aus meiner Sicht zur Zeit einer der besten Wochenzeitungen „JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung für Debatte“ https://jungefreiheit.de online. Das Reporter- und Kamerateam hat Sachsen bereist und Eindrücke, Kommentare und Tatsachen gesammelt. Ein sehr guter Videobeitrag, die Situation in unserem Land beschreibend. Es kommt gut heraus, dass die Sachsen im positiven Sinne etwas Besonderes sind. Sie sind mutig, kritisch, lassen sich nicht alles gefallen, aber haben ein Gespür für Ungerechtigkeit und Unwahrheit. Dies alles ist vermutlich der Grund dafür, warum die AfD in Sachsen so stark ist.

Es ist ein wunderbares Bundesland, ich bin dankbar hier unter den Sachsen seit 23 Jahren leben zu dürfen. Diese Dankbarkeit ist umso intensiver, wenn ich mir andere Bundesländer und auch andere Länder in Europa anschaue wie z.B. Frankreich und Schweden. Ich befürchte, dass diese Länder durch die Migration ihre Identität verlieren werden, die Länder werden große Schwierigkeiten bekommen, sind auch jetzt schon z.B. in großen finanziellen, kulturellen und politischen Schwierigkeiten.

Dass Videos unbedingt sehenswert.

So das scheinbar auch viele, ein paar Kommentare hier:

Mietrecht: Kautionsabrechnung

27. August 2019

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.07.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 141/17 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass sich der Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses innerhalb angemessener Frist gegenüber dem Mieter zu erklären hat, ob und gegebenenfalls welche aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Ansprüche er gegen den Mieter geltend macht. Mit einer solchen Erklärung wird die Mietsicherheit abgerechnet.

Hinsichtlich der Form der Abrechnung hat das höchste Zivilgericht der Bundesrepublik nunmehr weitergehend Stellung bezogen: Da das Bürgerliche Gesetzbuch in den mietrechtlichen Bestimmungen die Art und Weise der Abrechnung nicht vorgebe, könne die Abrechnung des Vermieters ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. So könne der Vermieter die Kaution dergestalt ausdrücklich abrechnen, dass er sämtliche ihm seiner Auffassung nach zustehenden Forderungen im Einzelnen bezeichne und der Kautionsrückzahlungsforderung gegenüberstelle.

Auch könne die Abrechnung durch schlüssiges Verhalten des Vermieters wirksam vorgenommen werden. So sei es zum einen möglich, dass der Vermieter die zu Mietbeginn gewährte Barkaution mit einer oder mehreren eigenen, aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Forderungen aufrechne.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.