Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

„Wo war die Kirche im Juli 1938?" (Israelaktuell.de)

10. Oktober 2018

Im Juli vor 80 Jahren fand eine Konferenz in der französischen Kleinstadt Evian-les-Bains, im dortigen Hotel Royal statt. In dem seriösen Hotel hatten sich Vertreter aus 32 Nationen versammelt, um die durch Nazi-Deutschland verursachte jüdische Flüchtlingskrise zu lösen. Bis 1938 bestand Hitlers Plan für das „Judenproblem“ darin, das Eigentum jüdischer Bürger zu konfiszieren und in die Nationen zu deportieren, die bereit wären, sie aufzunehmen.

Allein die Dominikanische Republik erklärte sich bereit, eine größere Anzahl an jüdischen Flüchtlingen aufzunehmen. Zunächst war die Sprache von 100.000 Personen, letztlich waren es zwischen 1940 und 1945 rund 800 Juden aus Deutschland, Polen und Österreich. Was war mit den anderen, teilnehmenden Nationen? Die Briten warten nur bereit Juden aufzunehmen, wenn ihr Mandat für Palästina nicht für die jüdischen Flüchtlinge geöffnet würden. Dem stimmte der Präsident der USA, Roosevelt, zu. Die Kanadier meinten, ihr Land sei nicht groß genug, die Australier rühmten sich des Antisemitismus, wollten aber keine Menschen aufnehmen. Im Ergebnis wollten die westlichen Länder keine jüdischen Flüchtlinge in ihr Land lassen, diskutierten stattdessen den deutschen Vorschlag, diese nach Madagaskar zu schicken. Lateinamerikanische Länder zeigten sich kooperativer, Brasilien machte aber zur Bedingung für die Juden das Konvertieren zum Katholizismus.

Erbrecht: Testamentsgestaltung

09. Oktober 2018

In einem Beratungsgespräch wollte eine alleinstehende Mandantin die für sie günstigste Neufassung eines Testamentes ergründen. Anlass des Änderungswunsches war, dass der einzige testamentarisch eingesetzte wie auch gesetzliche Erbe, ihr Adoptivsohn, auf Grund fehlenden Kontaktes nicht mehr allein bedacht werden sollte. Neben dem Adoptivsohn sollte nunmehr auch der Bruder Erbe werden und das Eigenheimgrundstück (Wert ca. 100.000,00 €) erhalten. Der Wert der Immobilie entsprach etwa dem Wert des gegenwärtigen Barvermögens. Unsere Mandantin übte ein handwerkliches Hobby gemeinsam mit einer Freundin und deren Kinder aus, die im Falle ihres Ablebens die Utensilien der Töpferwerkstatt erhalten sollten.

Wir haben als Ergebnis des Beratungsgespräches unserer Mandantin einen schriftlichen Formulierungsvorschlag für ein neues Testament gemacht und darin dem einzelnen Erben im ersten Schritt (Erbeinsetzung) keinen einzelnen Vermögensgegenstand zugewiesen, sondern beide zu gleichen Erbanteilen zu Erben eingesetzt und jedoch im zweiten Schritt eine Teilungsanordnung in Sinne der Vorstellung der Mandantin angeraten. Hintergrund hierfür war die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB, der die Gefahr bei Zuweisung eines einzelnen Gegenstandes umgeht, dass darin dann keine Erbeinsetzung gesehen würde.

Die Töpferwerkstatt wurde im Wege eines Vermächtnisses übertragen.

Worauf wir die Mandantin bei einer solchen Gestaltung aber auf jeden Fall hinweisen mussten, ist die Konsequenz, dass der Bruder im Erbfalle Erbschaftssteuer bei einem Freibetrag von 20.000,00 € von 20 % auf das Erbe gleich 16.000,00 € an den Fiskus zu zahlen hätte (§§ 15 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 1 Nr. 5, 19 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

„Dürfen sich Christen wehren?"- Pastor Jakob Tscharntke

08. Oktober 2018

Wir hatten schon in der Vergangenheit die Evangelische Freikirche Riedlingen und deren Pastor Jakob Tscharntke vorgestellt. Seit dem Jahr 2007 werden alle Predigten der Freikirche auf der Homepage www.efk-riedlingen.de eingestellt, seit dem Jahr 2018 sogar mit Video. So besteht die Möglichkeit, zu wichtigen Themen Predigten des Pastors Tscharntke noch einmal nachzuvollziehen.

Am 14.05.2017 hatte die Predigt die Überschrift

„Dürfen sich Christen wehren?“

Predigttext war aus dem Alten Testament der Bibel das 1. Buch Mose, Kapitel 14, Verse 13-20 wo es wie folgt heißt:

13 Da kam einer, der entronnen war, und sagte es Abram an, dem Hebräer, der da wohnte im Hain Mamres, des Amoriters, des Bruders von Eschkol und Aner. Diese waren mit Abram im Bund. 14 Als nun Abram hörte, dass seines Bruders Sohn gefangen war, wappnete er seine Knechte, dreihundertundachtzehn, in seinem Hause geboren, und jagte ihnen nach bis Dan 15 und teilte seine Schar, fiel des Nachts über sie her mit seinen Knechten und schlug sie und jagte sie bis nach Hoba, das nördlich der Stadt Damaskus liegt. 16 Und er brachte alle Habe wieder zurück, dazu auch Lot, seines Bruders Sohn, mit seiner Habe, auch die Frauen und das Volk. 17 Als er nun zurückkam von dem Sieg über Kedor-Laomer und die Könige mit ihm, ging ihm entgegen der König von Sodom in das Tal Schawe, das ist das Königstal. 18 Aber Melchisedek, der König von Salem, trug Brot und Wein heraus. Und er war ein Priester Gottes des Höchsten 19 und segnete ihn und sprach: Gesegnet seist du, Abram, vom höchsten Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat; 20 und gelobt sei Gott der Höchste, der deine Feinde in deine Hand gegeben hat. Und Abram gab ihm den Zehnten von allem.

„Revolution Chemnitz" Einschätzung der Geschehnisse (YouTube)

05. Oktober 2018

Die Mainstream Medien haben getobt, man könnte fast sagen „triumphiert“. Denn – endlich – hätte sich das bestätigt, was immer schon behauptet wurde. Der Osten, Sachsen, Chemnitz ist rechts, von Nazis durchsetzt. Dies bestätige sich durch die Festnahme der „Mitglieder“ der sogenannten „Revolution Chemnitz“.

Was war passiert? Sieben Männer, schon abgetan als Rechtsterroristen hätten eine Revolution und den Umsturz der Regierung geplant. Dies sei durch das beherzte Eingreifen der Bundesanwaltschaft und der Polizei verhindert worden.

Nach allem, was an die Öffentlichkeit gedrungen ist, haben diese Männer sich tatsächlich in ihren Gedanken und Telefonaten auf Naziebene bewegt. Das geht gar nicht, muss und wird auch bestraft werden. Dass diese verwirrten und fehlgesteuerten Menschen allerdings in der Lage gewesen wären, einen Umsturz herbeizuführen, ist doch eher ins Reich der Phantasie einzuordnen. Bei den Hausdurchsuchungen wurden anstatt „halbautomatischer Waffen“ nur ein Luftgewehr beschlagnahmt, keine weiteren Waffen, die auch nur ansatzweise eine „Revolution“ hätte herbeiführen können.

Sozialrecht: Eine Sterbegeldversicherung muss nicht für die Pflegekosten für die stationäre Unterbringung im Pflegeheim verwertet werden

04. Oktober 2018

Das Sozialgericht Gießen hatte sich am 14.08.2018 damit zu befassen, ob eine Sterbegeldversicherung für die Pflegekosten bei Unterbringung in einem Pflegeheim einzusetzen ist.
Der Sachverhalt war folgender:
Ein Mann war seit mehreren Jahren in einem Seniorenzentrum als Selbstzahler untergebracht. Im Juli 2015 beantragte seine Ehefrau bei dem zuständigen Sozialamt die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Der Beklagte Landkreis lehnte dies ab und führte zur Begründung aus, dass die Eheleute über ein Vermögen von über 11.000 € verfügen würden. Bei der Ermittlung des Vermögens wurde vom Landkreis der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherungen von beiden Eheleuten berücksichtigt. Diese Versicherungen können ja jederzeit gekündigt werden und wären somit sofort verwertbar.

Arbeitsrecht: Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen

02. Oktober 2018

Wir vertreten in zwei Fällen vor den örtlichen Arbeitsgerichten zwei abhängig Beschäftigte deren Arbeitseinkünfte der Arbeitgeber an die Mandanten nicht ausgezahlt hat. Die beiden Arbeitsverhältnisse sind bereits beendet.

In dem einen Fall verneint der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber seinem ehemaligen Beschäftigten wegen der Beschädigung eines Firmen – Pkws während der Ausübung der abhängigen Beschäftigung zu haben und zahlt hier gleich einmal einen gesamten Monatslohn von ca. 1.000 € netto nicht aus, in dem anderen Fall hat der Geschäftsführer des Arbeitsgebers (eine juristische Person) unseres Mandanten diesem privat einen Pkw verkauft und da dieser den Kaufpreis nicht sofort zahlen konnte, hat er ihm ein privates Darlehen eingeräumt und mit dessen ursprünglichen Einverständnis die Möglichkeit gegeben, die Darlehensraten von 210 € von seinem Arbeitslohn direkt an sich privat zu überweisen. Später als sich herausstellte, dass der Pkw mangelhaft war, erklärte der abhängig Beschäftigte, unser Mandant, seinen Widerspruch zu dieser Vorgehensweise. Trotzdem hat der Arbeitgeber (juristische Person) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den letzten Monatslohn von ca. 900 € netto einbehalten und an den Geschäftsführer als Privatperson überwiesen.

43.846.214 Aufrufe - How can It be - Lauren Daigle(YouTube)

01. Oktober 2018

Zu Beginn dieser Arbeitswoche möchten wir Sie begrüßen mit dem Song der US-Amerikanischen Sängerin Lauren Daigle „How can It be“.

Können Sie sich erklären, warum zum Zeitpunkt des Diktates dieses Beitrages das Lied schon 43.846.214 Mal aufgerufen wurde? Es gibt wahrscheinlich mehrere Erklärungen.

Zum einen hat Lauren Daigle eine super Stimme, sie ist eine attraktive Frau, die Videos werden professionell gedreht. Hinzu kommt aber der Inhalt der Lieder, mit denen sich offensichtlich die Hörer identifizieren können. Der Liedtext des unten eingestellten Videos lautet:

Flüchtlingslügen 2018 (YouTube)

28. September 2018

Der „Junge Freiheit Verlag“ hat über seine JF-TV eine neue Dokumentation erarbeitet zum Stand der Asylkrise. Es wird gefragt, was in diesem Sommer wirklich in Südspanien geschah, als die neue, sozialistische Regierung an die Macht kam.

Im Jahr 2006 hat Spanien gezeigt, wie man mit illegaler Migration umgehen kann. Spanische Boote patrouillierten an den Grenzen, verhinderten die Überfahrt aus Afrika und führten konsequent die Migranten in die Herkunftsländer zurück. Mit diesen wurden Wirtschaftsabkommen geschlossen als Gegenleistung für die Verhinderung der Versuche, über die sogenannte Westroute von Afrika nach Spanien zu gelangen. Was war aber auch der Effekt? Es gab auf der sogenannten Westroute praktisch keine Menschen, die bei dem Versuch des übersetzens ertrunken sind.

Ganz anders z.B. im Jahr 2016 auf der sogenannten Route nach Italien. Gut zwei Dutzend Boote von NGO’s befanden sich ständig vor der afrikanischen Küste, was die Menschen dort motivierte, auf unsicheren Booten die Fahrt aufzunehmen. Ca. 5000 Menschen dürften ertrunken sein. Das heißt aber ganz klar: Es gibt einen Zusammenhang zwischen vielen Toten im Mittelmeer und der angeblich doch so menschenfreundlichen Aktionen der NGO’s. Das will die linke Presse zwar nicht wahrhaben, ist aber Tatsache.

Familienrecht: Abschluss eines Mietvertrages durch einen Ehepartner verpflichtet nicht den anderen Ehepartner

27. September 2018

Wenn ein Ehepartner einen Mietvertrag abschließt, so wird dadurch nicht zugleich auch der andere Ehepartner Vertragspartei des Mietvertrages. Es spielt auch keine Rolle, dass der andere Ehepartner im Mietvertrag mit benannt wird.
Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem entschiedenen Fall hatte der Ehemann im Jahre 2010 einen Mietvertrag abgeschlossen. In der Folge geriet der Vermieter in Insolvenz, der Ehemann zahlte auch die Miete nicht mehr.
Der Insolvenzverwalter machte sodann im Jahre 2016 gegen die Ehefrau die rückständigen Mietzahlungen geltend. Die Ehefrau weigerte sich, hier eine Zahlung vorzunehmen, da sie den Mietvertrag nicht unterschrieben und mithin auch nicht Mieterin der Wohnung sei.
Der Insolvenzverwalter war anderer Meinung, da die Ehefrau im Mietvertrag mit benannt war. Er erhob schließlich Klage gegen die Ehefrau.
Das zunächst zuständige Amtsgericht hat die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Dieser ging dagegen in Berufung. Das Landgericht Stuttgart hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Dem Insolvenzverwalter stehe keine Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete gegen die Ehefrau zu.

Insider-Bericht aus Chemnitz: Verfolgungsjagden finden öfters in der Innenstadt statt - durch arabische Gangs (YouTube)

26. September 2018

Das freie Medium www.epochtimes.de veröffentlichte am 05.09.2018 das von uns unten eingestellte Video zweier Chemnitzer Insider.

Der eine wohnt in Chemnitz, der andere wohnte lange in Chemnitz. Beide kennen sich sehr gut aus, haben viele Freunde.

Wie wir alle wissen bestätigen auch diese, dass die Sicherheitslage in der Innenstadt katastrophal ist. Die Polizei scheint machtlos bis desinteressiert.

Die Chemnitzer Innenstadt sei zur No-Go-Area geworden. Dies aber deswegen, weil Ausländer andere Ausländer jagen. Es geht los bei Einbruch der Dunkelheit. Viele Menschen trauen sich nicht mehr auf die Straße.

Angesichts der Gewalt durch die arabischen Gangs und Verfolgungsjagden in der Innenstadt fühlen sich viele Bürger im Stich gelassen, erst recht von der Polizei oder auch von der Stadt Chemnitz.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.