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Familienrecht: Scheidungsfolgekosten sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes nicht mehr als außergewöhnlliche Belastungen steuerlich absetzbar

06. September 2018

Scheidungsfolgekosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sowie über das Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht für das gemeinsame Kind sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Dezember 2016 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes absetzbar.

Der Entscheidung des Bundesfinanzhofes lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Ehepaar hatte 2007 und 2008 verschiedene Rechtsstreitigkeiten geführt, unter anderem auf Zahlung von Kindesunterhalt bzw. Änderung des nachehelichen Unterhaltes. Das Ehepaar war bereits jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet.

Des Weiteren klagte der Ehemann noch bezüglich des Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrechts seiner Tochter.

Bei der Steuererklärung machten dann beide Ehegatten die Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt hat dies als unzulässig angesehen. In der Folge beschäftigte sich das Finanzgericht mit der Problematik.

Das Hessische Finanzgericht gab zunächst dem Ehepaar recht und bejahte die steuerliche Absetzbarkeit der Scheidungsfolgekosten. Zur Begründung wurde auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 12.05.2011 verwiesen, nach der Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig oder leichtfertig auf den Prozess eingelassen habe.

Familienrecht: Betreuungskosten sind kein Mehrbedarf des Kindes im Unterhaltsrecht

30. August 2018

Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt der barunterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltsver-pflichtung durch Zahlung des monatlichen Kindes-unterhaltes.
Darüber hinaus kann in gesonderten Fällen ein nicht gedeckter Mehrbedarf des Kindes entstehen, für den auch der barunterhaltspflichtige Elternteil anteilmäßig haftet.
Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die kostenverursachenden Maßnahmen für den Mehrbedarf sachlich begründet sind.
Nicht begründet ist ein Mehrbedarf für die Betreuung des Kindes im Kindergarten oder im Hort wegen der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils. Diese Betreuungskosten gehören zur allgemeinen Betreuung, die von dem das Kind betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht allein zu leisten sind.
Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.10.2017 (Aktenzeichen: XII ZB 55/17) entschieden.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin

Familienrecht: Gilt die Jugendamtsurkunde auch nach dem 18. Geburtstag?

24. Juli 2018

Wer einem Kind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, kann bei Einigkeit zwischen den Eltern kostenlos eine Urkunde durch das Jugendamt errichten lassen.
Die Jugendamtsurkunde ist ein Vollstreckungstitel, das heißt aus dieser kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
In der Jugendamtsurkunde wird entweder ein Festbetrag des zu zahlenden monatlichen Unterhaltes beurkundet oder aber die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhaltes oder eines Prozentbetrages des Mindestunterhaltes für das Kind nach der jeweiligen Altersstufe.

Die 3. Altersstufe gilt für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Es stellt sich dann die Frage, was passiert, wenn das Kind seinen 18. Geburtstag hat.
Hier ist beachtlich, dass nicht etwa mit dem 18. Geburtstag die Jugendamtsurkunde ungültig ist.
Es ist ganz selten, dass in einer Jugendamtsurkunde eine exakte Datumsangabe aufgenommen wird, etwa bis wann die Urkunde gilt.
Die meisten Jugendamtsurkunden gehen mithin über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus.
Ab Volljährigkeit des Kindes wird der Unterhalt dann nach der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle geschuldet.

Beachtlich ist aber, dass ab Volljährigkeit beide Eltern für den Kindesunterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte haften. Der Tabellenunterhalt aus der 4. Altersstufe wird also nach Abzug des vollen Kindergeldbetrages entsprechend der Einkommensverhältnisse der Eltern gequotelt.

Familienrecht: Darf ein 10-Jähriger auf der PlayStation Gewaltspiele spielen? - Pflichten der Eltern

26. Juni 2018

Im Oktober vorigen Jahres hat sich das Amtsgericht Bad Hersfeld (Beschluss vom 27.10.2017) mit der Frage beschäftigen müssen, ob ein 10-Jähriger auf der PlayStation Gewaltspiele spielen darf und welche Pflichten hier den Eltern obliegen.
In dem entschiedenen Fall hatten die Kindeseltern über die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ein Verfahren beim Gericht angestrengt. Im Rahmen der Anhörung durch das Familiengericht hat der 10-jährige Junge auch zu seinen Freizeitaktivitäten Angaben gemacht und unter anderem erklärt, dass er eine Spiele-Konsole PlayStation 4 besitze, die er letztes Jahr zu Weihnachten von seinen Eltern geschenkt bekommen habe.
Als vorhandene Spiele benannte er unter anderem das Spiel „Grand Theft Auto (GTA) 5“ und „Call of Duty“. Der Junge gab weiter an, dass sein Vater auch über eine PlayStation verfüge, auf der spielen könnte. Das Gericht hatte nun eigene Recherchen angestellt, was den Zugang zu den Spielen anbelangte. Demnach unterliegen die 2 genannten Spiele einer USK-Einstufung ab 18 Jahren.

Die Kindesmutter erklärte gegenüber dem Gericht, das insbesondere das Spiel „GTA“ auch von vielen anderen gleichaltrigen Kindern, das heißt Klassenkameraden ihres Sohnes gespielt werde. Der Inhalt bzw. die Brutalität in dem konkreten Konsolenspiel, sei ihr bekannt, ebenso dass dieses erst ab 18 erlaubt sei. Es sei aber nunmehr eingerissen, dass ihr Sohn dieses Spiel nutze. Sie erklärte weiter, dass sie sich auch kaum vorstellen könne, wie denn ihr Sohn reagiert, wenn er dieses Spiel nicht mehr spielen darf, seine Klassenkameraden hingegen schon.

„Nicht die Gesellschaft, Gott schuf uns unterschiedlich" (TV-Video)

14. Juni 2018

Sie kennen sicherlich Muhammad Ali, den wohl größten Boxer aller Zeiten. Geboren am 17.01.1942 war er ab dem Jahr 1964 mehrfacher Weltmeister im Schwergewicht. Die unglaublichen Kämpfe gegen Sonny Liston, Karl Mildenberger, Joe Frazier oder George Foreman sind für viele noch ein Begriff. Es lohnt sich, diese Kämpfe noch einmal anzuschauen, mit welchem Herz diese bestritten wurden, welche unnachahmliche Boxtechnik Ali hatte.

Muhammad Ali war aber nicht nur ein von Gott begnadeter Boxer, sondern auch ein besonderer Mensch. Er war intelligent, klug und hatte das Herz auf dem richtigen Fleck. Dies zeigt das eingestellte Video, welches das BBC-Interview aus dem Jahr 1971 zeigt. Der Journalist, schon damals scheinbar durch ideologischen Gendergedanken beeinflusst wollte Ali zu einem Statement für Multikulti und gegen Rassismus bewegen. Der Moderator hatte aber nicht gerechnet mit der Herzenshaltung und Intelligenz von Ali. Denn dieser wusste ganz genau, dass nicht die Gesellschaft, sondern Gott die Menschen unterschiedlich schuf. Für ihn war ganz klar, und dies wusste er auch wohl zu begründen, dass ein Mischmasch weder gewollt noch natürlich ist.

Das TV-Video ist sehr gut anzuschauen, mit Untertiteln untermauert, erweitert den Horizont. Viel Freude beim Anschauen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Familienrecht: Besteht eine Unterhaltsverpflichtung während des Freiwilligen Sozialen Jahres?

24. Mai 2018

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 04.04.2018 (Aktenzeichen: 2 UF 135/17) einen Fall entschieden, wo es um die Berechtigung einer Unterhaltsverpflichtung während eines Freiwilligen Sozialen Jahres ging.

Kindesunterhalt wird geschuldet bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes, das heißt also auch während einer Ausbildung, wenn das Kind seinen Bedarf nicht z.B. durch eine Ausbildungsvergütung selbst decken kann.
Das Freiwillige Soziale Jahr stellt jetzt keine Ausbildung dar.

In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall war der Kindesunterhaltsanspruch des Sohnes des Antragsgegners streitig, der mit 17 1/2 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz begann. Die Kindeseltern lebten in Trennung, der Sohn lebte im Haushalt der Mutter.
Da der Sohn noch minderjährig war, hat die Kindesmutter für ihn den Kindesunterhaltsanspruch gerichtlich geltend macht. Das zunächst angerufene Amtsgericht hat den Kindesvater auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Hiergegen hat er Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nunmehr die grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters während des Freiwilligenjahres. Geändert wurde das Urteil des Amtsgerichts nur bezüglich der Höhe des Kindesunterhaltes.

AfD-Abgeordneter Martin Reichardt in der Debatte zum Familienhaushalt (YouTube)

22. Mai 2018

Martin Reichardt ist geboren 1969, evangelisch-lutherisch, verheiratet und hat 3 Kinder. Er war Offizier bei der Bundeswehr, hat Pädagogik studiert und war 15 Jahre lang leitender Angestellter. Nunmehr ist er Mitglied im Deutschen Bundestag. Dort ist er Obmann für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Schon in seiner Rede im Februar 2018, die knapp 140.000 Mal aufgerufen wurde bei YouTube, hat sich der AfD-Abgeordnete vehement für die Familien und gegen die Kinderarmut eingesetzt.

In der neuerlichen Rede zum Familienhaushalt am 17.05.2018 übte er zu Recht deutliche Kritik in Richtung der Familienministerin und Frau Merkel. Dies auch zu Recht, wie die Zahlen zeigen. Für die Familienpolitik sind gerade mal mickrige 10 Milliarden Euro übrig, wohingegen der Bund offiziell im Jahr 2018 knapp 22 Milliaden Euro für Migranten ausgeben will und muss. Die Zahl dürfte zu niedrig sein, es fehlen auch noch die Ausgaben von Ländern und Kommunen, so dass man auf rund 50 Milliarden Euro in diesem Jahr kommen wird. Es ist eine Schande, dass gerade mal 10 % davon für Familien und Kinder ausgegeben wird. Die Verantwortlichen sollten sich was schämen.

Familienrecht: Härtefallscheidung

26. April 2018

Normalerweise kann eine Ehe erst geschieden werden, wenn der Antrag auf Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird.
Nur in ganz wenigen Fällen gibt es eine sogenannte Härtefallscheidung, wo bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung möglich ist. Dies ist allerdings ganz hoch angebunden.

Das Kammergericht Berlin hatte im vorigen Jahr einen Fall zu entscheiden, wo der Ehemann vor Ablauf des Trennungsjahres Verfahrenskostenhilfe für die Ehescheidung beantragt hat. Er hatte ausgeführt, dass die Ehefrau unter Wahnvorstellungen und Zwangsstörungen leide, sie drohe mit Suizid, stelle ihm nach und spreche Morddrohungen gegen ihn aus. Aufgrund dieses Verhaltens litt der Ehemann unter Depressionen und Panikattacken. Mittlerweile war dies sogar so schlimm, dass er arbeitsunfähig war.
Das Amtsgericht wies hier den Antrag zunächst zurück, die Beschwerde des Ehemanns hatte allerdings Erfolg.
Zwar ist es grundsätzlich so, dass das Fehlverhalten der Ehefrau für sich allein keine unzumutbare Härte begründet, die eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt.

Familienrecht: Verlust des Zutrittsrechts zum gemeinsamen Haus nach endgültigem Auszug

10. April 2018

Wenn ein Ehegatte anlässlich einer Trennung aus dem im Miteigentum stehenden Haus der Eheleute endgültig auszieht, so verliert er damit grundsätzlich sein Zutrittsrecht. Nur wenn ein besonderer Grund vorliegt, besteht noch ein Zutrittsrecht.
Dies hat im vorigen Jahr das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Anlässlich der Trennung zog die Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus aus und überließ es dem Ehemann zur alleinigen Nutzung. Die Eheleute waren Miteigentümer. Im Januar 2017 beauftragte die Ehefrau einen Makler mit dem Verkauf des Hauses und verlangte in dem Zusammenhang, dass der Ehemann dem Makler den Zutritt zum Grundstück zum Zwecke der Besichtigung gewährt. Dies wollte der Ehemann nicht und wies darauf hin, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren anhängig ist. Dies wiederum wollte die Ehefrau nicht akzeptieren und stellte einen Antrag beim Gericht, dass der Ehemann verpflichtet wird, dem Makler den Zutritt zum Grundstück zu gewähren.

Sowohl das zunächst zuständige Amtsgericht als auch späterhin das Oberlandesgericht Bremen waren der Auffassung, dass das Ansinnen der Ehefrau keine Aussicht auf Erfolg hat.

Familienrecht: Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung des gemeinsamen Kindes sind unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

06. März 2018

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes übernimmt die Krankenkasse nicht alle Kosten. Streit über die Tragung der Differenzkosten kann dann schnell bei Eltern entstehen, die getrennt leben. Die Kosten sind generell nicht mit durch die monatliche Unterhaltszahlung des Elternteils abgedeckt, bei dem das Kind nicht lebt.
Vielmehr handelt es sich hier um sogenannten unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf.
Beide Eltern haften dafür auch nicht etwa hälftig, vielmehr entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wer von den Eltern also ein höheres Einkommen erzielt, muss auch den höheren Kostenanteil übernehmen.
Dies hat z.B. das Kammergericht Berlin im Januar vorigen Jahres entschieden (13 UF 125/16).
In dem dort entschiedenen Fall hatte die Mutter einen Antrag beim Gericht gestellt, weil der Vater die Ansicht vertrat, dass beide Elternteile jeweils hälftig den Differenzbetrag von immerhin 1.700 € übernehmen müssten.
Der Vater wurde durch das Gericht eines Besseren belehrt, aufgrund der besseren Einkommens- und Vermögensverhältnisse musste er letztlich 90 % des Betrages zahlen.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.