Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Irrtum der Geschichte - einer der Teuersten (YouTube)

01. Februar 2019

Welches Thema kann sich hinter dieser Überschrift verbergen? Es könnten die Offshore – Winterräder sein in der deutschen Nordsee, die bis heute keinen Strom ins Land liefern, wofür aber jeder Stromverbraucher, auch der Ärmsten der Armen, mit einem Anteil seines Strompreises diesen Wahnsinn unterstützt. Das Schlimmste ist, verdienen tun daran die Reichen! Ist es die Erhöhung der Diäten der Abgeordneten oder die überdimensionierten Gehälter der Mitarbeiter in ARD und ZDF, mit üppigen Pensionen, wofür der Bürger auch ohne Fernseher nunmehr mit Zwang erhöhte Abgaben zahlen soll?

Nein – es geht wieder einmal um das Märchen vom Diesel-Desaster. Das erstaunlich ist, dass dazu das ARD einen sehr guten und sehr kritischen Beitrag zu Beginn dieses Jahres ausstrahlte. Ich habe Ihnen diesen unten eingestellt. Es kommt zur Sprache die irrsinnige Vernichtung von Volksvermögen, Vermögen des einzelnen und Vernichtung von Arbeitsplätzen, Schwächung des Standortes Deutschland. Es kommt zur Sprache, dass es nicht einen wissenschaftlichen, nachvollziehbaren Beweis für die Behauptung gibt, durch Dieselabgase wäre schon jemals jemand krank geworden, würde in Zukunft jemand erkranken. Im Beitrag des freien und unabhängigen Nachrichtenmagazins http://www.pi-news.net vom 9. Januar 2019 wird der ärztliche Direktor des Stuttgarter DRK-Krankenhauses, Martin Hetzel zitiert:

Verkehrsrecht: Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren

08. Januar 2019

Wir vertreten einen Mandanten, der beim Ausfahren vorwärts aus einer Parklücke auf einem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums von einem neben ihm aus einer Parklücke rückwärtsausfahrenden Personenkraftwagen angefahren worden ist. Unser Mandant stand mit seinem PKW einen Meter außerhalb der Parklücke als der rechts neben ihm zu 90 Grad versetzt durch einen Fahrbereich getrennt parkende, zunächst rückwärts nach rechts ausparkende dann jedoch rückwärts gerade ausfahrende Unfallgegner an den PKW unseres Mandanten anstieß. Der durch Sachverständigen festgestellte Schaden belief sich dabei einschließlich merkantiler Minderwert auf fast 2.000,00 €. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners hat mit der Begründung, dass der Unfall für beide Seiten gleichermaßen vermeidbar war eine Haftungsteilung von 50 zu 50 % angenommen. Zu Recht? Wir denken nicht und berufen uns etwa auf folgende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2016.

Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO (Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.) ist auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar anwendbar. Mittelbare Bedeutung erlangt sie aber über § 1 StVO. Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz Rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann.

Verkehrsrecht: Dieseldiskussion - Lüge als Basis?

20. November 2018

Die freie Internetzeitung pi-news (www.pi-news.net) hatte am 15.11.2018 Lob für die Sendung Stern-TV bei RTL. Denn in dieser Sendung kam Prof. Dr. Dieter Köhler zu Wort, ein anerkannter Lungenfacharzt, Fachmann und Sachverständiger. Dieser brachte es im Mainstream-Fernsehen auf den Punkt: Alles reine Ideologie!

Bei den in Europa geltenden Grenzwerten ist in Europa noch niemand zu Tode gekommen, wird auch niemand zu Tode kommen. Dies bestätigt auch der Chefarzt Prof. Martin Hetzel aus Mainz. Die Belastung mit Stickstoffdioxid ist vollkommen unschädlich, eine Verschärfung für Dieselfahrzeuge im Straßenverkehr vollkommen sinnlos, rein politisch motiviert.

Wenn Sie am 4. Advent, dem 23.12.2018 auf dem Adventskranz vier Kerzen anmachen, ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutlich höher. Am Arbeitsplatz sind in Deutschland 950 µg erlaubt!

In Deutschland, Europa und auf der Welt gibt es Millionen Freiwillige, die Obiges bestätigen – die Raucher. Der Rauch einer Zigarette hat eine 10 Millionen mal höhere Feinstaubbelastung, eine 10.000 mal höhere Belastung mit Stickstoffdioxid. Dennoch sterben nicht alle sofort, wie Umweltaktivisten, Teile der Politik und Mainstream-Medien glauben machen wollen.

Anordnung einer MPU bei einmaliger Trunkenheitsfahrt?

02. August 2018

Jeder weiß, wie schwer ein sogenannter „Idiotentest“ zu bestehen ist. Dabei geht es bei dieser sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) um die Frage, ob der Verkehrsteilnehmer zukünftig in der Lage sein wird, verkehrssicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt natürlich auch bei Trunkenheitsfahrten.

Geregelt ist die Frage zunächst in der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV kann seitens der Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder beim Vorliegen mehrerer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Straftaten zur Klärung von Eignungsfragen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.

Verkehrsrecht: Bosch-Abgasreinigung: Diesel absolut Spitze!

27. Juni 2018

Viele, darunter angebliche Umweltaktivisten und Schützer, Politiker und EU-Funktionäre wünschen dem Diesel das Ende. Die Automobilindustrie ist an dieser Kampagne zum Teil selber schuld. Denn Hunderttausendfach wurden Käufer und Behörden betrogen. Das geht gar nicht und gehört bestraft.
Bosch hat sich dem Thema angenommen und eine neue Abgasreinigung entwickelt. Mit einem neuen Motorsteuergerät, Abgasturbolader, neuer Sensorik, AdBlue-Modul und Abgasanlage ist es gelungen, die Stickoxide auf nur 13 mg/km (!) zu senken. Dies im realen Straßenverkehr. Wenn man sich überlegt, dass auch noch im Jahr 2020 120 mg/km erlaubt wären, eine absolute Sensation. Bestätigen sich diese Ergebnisse, hat der Diesel gar kein Problem, die kommenden Grenzwerte einzuhalten. Dies ist ein wichtiger Durchbruch für die Automobilindustrie und auch für Bosch.

Warum aber erst jetzt? Dem Grunde nach wurden keine neuen Systeme oder Bauteile entwickelt, prinzipiell kannte man alles schon. Ohne große Mehrkosten wäre der Skandal in der Vergangenheit verhindert worden!
Nun werden die Menschen, Firmen und auch der Steuerzahler die Zeche zahlen müssen. Sicher ist aber, dass der Diesel gebraucht wird als verbrauchsarmer, komfortabler Antrieb. Selbst für CO2-Fanatiker ein unschlagbares Argument.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wieder einmal Wahlversprechen nicht eingelöst - Diesel-Fahrverbot (YouTube)

01. Juni 2018

Noch im August 2017 erklärte Frau Merkel in der Bildzeitung, sie wolle die drohenden Fahrverbote unbedingt verhindern. Wörtlich erklärte sie „wir arbeiten daran, dass es keine Fahrverbote gibt“.

Was ist davon geblieben? In Hamburg steht das erste Fahrverbot an, auch andere Städte denken darüber nach. Das ist sowieso kaum nachvollziehbar wenn man sich überlegt, dass der größte Teil des Feinstaubes durch die Schiffe im Hafen produziert werden.

Die Einhaltung eines Wahlversprechens sieht sicherlich ganz anders aus. Dabei hätte Frau Merkel die Möglichkeit gehabt, wenn sie nur gewollt hätte. Die Grenzwerte hätten festgelegt werden müssen in einer Größenordnung, die der Realität entspricht. Unabhängig davon ist es absolut weltfremd, von Gesundheitsgefährdungen überhaupt zu sprechen.

Leider ist es nichts Neues, das Wahlversprechen gebrochen werden. Es ist kaum verständlich, dass doch über 30 % der Menschen Frau Merkel gewählt haben. Auch diesen werden die Augen aufgehen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Verkehrsrecht: Toyota - kein Elektro, sondern Wasserstoff und Brennstoffzelle

31. Mai 2018

Die Veröffentlichung im Mainstream-Medium n-tv am 09.01.2018 war doch erstaunlich. Denn diese regierungsfreundliche Webseite berichtete wahrheitsgemäß gegen die Interessen und Ankündigungen von Frau Merkel. Toyota, immerhin mit knapp 20.000.000 Fahrzeugen zweitgrößter Fahrzeughersteller der Welt, sieht seine Zukunft nicht beim Elektroauto, sondern glaubt an die Wasserstoff-Gesellschaft. Damit hat Toyota natürlich vollkommen recht. Der Irrweg des Elektromobil wurde schon mehrfach aufgezeigt, dieser hat keine Zukunft – zu teuer, zu wenig Rohstoffe, keine CO2-Entlastung, keine Leistung, keine Reichweite, Kinderarbeit.

Nahezu endlos zu Verfügung steht aber Wasser, aus dem Wasserstoff hergestellt werden kann. Dies natürlich auch mit alternativer Energie. Mit Wasserstoff wird über eine Brennstoffzelle Strom produziert, der dann das Fahrzeug antreibt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Brennstoffzellenautos haben gegenüber Batteriefahrzeugen den Vorteil, in 5 Minuten aufgetankt zu sein. Die Reichweite liegt schon jetzt bei 500 km, die nächste Generation verspricht 1000 km. Wasserstoff lässt sich speichern, das gewohnte Netz über Tankstellen kann genutzt werden. Wasserstoff verbrennt rückstandsfrei, kann praktisch unbegrenzt hergestellt werden. Entsorgungskosten fallen nur in sehr begrenztem Umfang an.

In der Brennstoffzellentechnik sind Mercedes und BMW auch schon sehr weit, haben diese bis zu Serienreife vorangetrieben. Bisher konnten sie den Markt aber nicht durchdringen, rannten gegen die Mineralölwirtschaft an, jetzt gegen Frau Merkel. Zudem fehlt diesen Hersteller auch der Mut, öffentlich insofern die Wahrheit zu sagen und die nächste Generation der Mobilität einzuleiten und uns von dem Irrweg Elektroauto wegzubringen.

Es bleibt abzuwarten, der Vorstoß von Toyota kann nur begrüßt werden.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Verkehrsrecht: Verkehrsunfall mit einem Neufahrzeug - Ersatz durch Neufahrzeug?

03. Mai 2018

Es kann schon sehr ärgerlich sein. Über Jahre wird gespart, bis das neue Fahrzeug angeschafft werden kann. Auf einer der ersten Fahrten passierte das Malheur höher. Unverschuldet wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt, das schöne und wertvolle Neufahrzeug ist nunmehr erheblich beschädigt. Es stellt sich die Frage, was der Geschädigte nunmehr ersetzt verlangen kann.

Mit dieser Frage musste sich unter anderem kürzlich wieder das OLG Stuttgart im Urteil vom 21.07.2017 – 2 U 136/17 beschäftigen. Es hat die Grundsätze in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch einmal herausgearbeitet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein gleichwertiges Neufahrzeug aus § 249 Abs. 2 BGB, wenn der Unfallwagen im Schadenzeitpunkt neuwertig war, bei dem Ereignis erheblich beschädigt wurde und der Geschädigte ein besonderes Integritätsinteresse durch den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009 – VI ZR 110/08).

Das Fahrzeug ist jedenfalls dann neuwertig zum Unfallzeitpunkt, wenn eine Fahrzeugleistung von weniger als 1000 km und einer Gebrauchsdauer von weniger als einem Monat vorliegt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009 – VI ZR 110/08).

Dieselfahrverbote sind nur die Spitze des Eisbergs (YouTube)

16. März 2018

Viele kennen Florian Homm. Er ist Börsenexperte, kritischer Geist und mutiger Mann. Denn er spricht Wahrheiten aus.

So hat er sich geäußert zu den drohenden Fahrverboten für 11.000.000 Dieselautos in Deutschland. Für Florian Homm ist klar und er begründet dies auch, dass Ursache dafür die ungesunde Nähe zwischen der Politik und Regierung Merkel und der Automobilindustrie ist. Das hatte nicht zuletzt zur Folge, dass die Deutsche Automobilwelt in Sachen Innovation weit hinter Japan und China zurückliegt. Damit aber nicht genug. Den Deutschen, erst recht den Politikern ist noch nicht ganz klar, welche Umwälzung auf die Automobilindustrie zukommen wird. Ein Elektroauto verfügt nur noch über 25 entscheidende Bauteile, so dass große Teile der jetzt bekannten Produktion nicht mehr benötigt wird. Es wird eine schwere Übergangsphase für die Automobilbranche in den nächsten 10 Jahren geben, ohne dass man weiß, wie es ausgeht.

Die Zeche zahlt aber wie immer und wie scheinbar von der Politik auch bewusst einkalkuliert, zumindestens fahrlässig in Kauf genommen, der kleine Bürger. Es ist traurig und kaum verständlich, dass es immer noch Leute gibt, die die Altparteien unterstützen.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Elektroauto - erstaunlicher Artikel im Mainstream

06. Februar 2018

Das Jahr 2018 fing zumindestens bezogen auf die Überschrift überraschend an. Die Online-Version von n-tv veröffentlichte am 2. Januar 2018 einen kritischen Artikel zum Elektroauto. Dieser sei wohl nicht der „Heilsbringer“. Unabhängig davon, dass in dem Artikel lang bekannte Wahrheiten publiziert wurden, ist dieser insofern erstaunlich, weil dieser natürlich überhaupt nicht der Linie Merkel entspricht. Ob n-tv Nachteile zu erleiden hat, wird man sehen.

Zutreffend wird ausgeführt, dass die Aussicht, über das Elektroauto CO2 einzusparen, praktisch illusorisch ist. Wie schon lange bekannt, müssen tausende von Kilometern gefahren werden, ausweislich des Artikels 50.000-80.000 km eines konventionell betriebenen Fahrzeuges, um überhaupt einen Gleichstand in der Ökobilanz mit einem E-Auto herzustellen. Dies liegt zum einen bekanntlich daran, weil zu ca. 2/3 des Stromes, und dies wird auch noch lange Zeit zu bleiben, produziert wird in Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken oder in Müllverbrennungsanlagen, die natürlich alle CO2 produzieren. Des Weiteren wird bei der Herstellung eines Elektroautos, insbesondere der Batterien, Unmengen an Energie verbraucht, vielmehr als bei einem herkömmlichen Fahrzeug.

Natürlich führt das Elektroauto auch in eine gefährliche Abhängigkeit und zu einem Kampf um die dafür benötigten Rohstoffe. Noch für Jahre oder Jahrzehnte werden Batterien zum Einsatz kommen auf Lithium-Ionen-Basis. Ob es überhaupt jemals eine Batterie mit einer so hohen Energiedichte geben wird, um sinnvoll auch über längere Strecken ein Fahrzeug zu betreiben, ist vollkommen unklar und erst in Jahrzehnten zu erwarten. Die notwendigen Rohstoffe zur Herstellung der Batterien sind aber im Besitz von anderen Ländern, insbesondere den politisch instabilen und korrupten Staat Demokratische Republik Kongo sowie einige Länder in Südamerika sowie China und Australien. Unabhängig davon, dass teilweise die Verhältnisse, unter denen der Abbau erfolgt, menschenunwürdig ist, Kinderarbeit keine Seltenheit ist, werden diese Länder entweder nur gegen teuer Geld ihre Rohstoffe abgeben, möglicherweise China oder Australien überhaupt nicht. Ich weiß nicht, ob sich die Fahrer eines Tesla darüber Gedanken machen, dass Kobalt unter Ausnutzung von Kinderarbeit unter menschenunwürdigen Verhältnissen geschieht und durch den Kauf eines solchen Fahrzeuges derartiges gefördert wird.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.