Aktuelle Meldungen

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Wieder einmal Wahlversprechen nicht eingelöst - Diesel-Fahrverbot (YouTube)

01. Juni 2018

Noch im August 2017 erklärte Frau Merkel in der Bildzeitung, sie wolle die drohenden Fahrverbote unbedingt verhindern. Wörtlich erklärte sie „wir arbeiten daran, dass es keine Fahrverbote gibt“.

Was ist davon geblieben? In Hamburg steht das erste Fahrverbot an, auch andere Städte denken darüber nach. Das ist sowieso kaum nachvollziehbar wenn man sich überlegt, dass der größte Teil des Feinstaubes durch die Schiffe im Hafen produziert werden.

Die Einhaltung eines Wahlversprechens sieht sicherlich ganz anders aus. Dabei hätte Frau Merkel die Möglichkeit gehabt, wenn sie nur gewollt hätte. Die Grenzwerte hätten festgelegt werden müssen in einer Größenordnung, die der Realität entspricht. Unabhängig davon ist es absolut weltfremd, von Gesundheitsgefährdungen überhaupt zu sprechen.

Leider ist es nichts Neues, das Wahlversprechen gebrochen werden. Es ist kaum verständlich, dass doch über 30 % der Menschen Frau Merkel gewählt haben. Auch diesen werden die Augen aufgehen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Verkehrsrecht: Toyota - kein Elektro, sondern Wasserstoff und Brennstoffzelle

31. Mai 2018

Die Veröffentlichung im Mainstream-Medium n-tv am 09.01.2018 war doch erstaunlich. Denn diese regierungsfreundliche Webseite berichtete wahrheitsgemäß gegen die Interessen und Ankündigungen von Frau Merkel. Toyota, immerhin mit knapp 20.000.000 Fahrzeugen zweitgrößter Fahrzeughersteller der Welt, sieht seine Zukunft nicht beim Elektroauto, sondern glaubt an die Wasserstoff-Gesellschaft. Damit hat Toyota natürlich vollkommen recht. Der Irrweg des Elektromobil wurde schon mehrfach aufgezeigt, dieser hat keine Zukunft – zu teuer, zu wenig Rohstoffe, keine CO2-Entlastung, keine Leistung, keine Reichweite, Kinderarbeit.

Nahezu endlos zu Verfügung steht aber Wasser, aus dem Wasserstoff hergestellt werden kann. Dies natürlich auch mit alternativer Energie. Mit Wasserstoff wird über eine Brennstoffzelle Strom produziert, der dann das Fahrzeug antreibt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Brennstoffzellenautos haben gegenüber Batteriefahrzeugen den Vorteil, in 5 Minuten aufgetankt zu sein. Die Reichweite liegt schon jetzt bei 500 km, die nächste Generation verspricht 1000 km. Wasserstoff lässt sich speichern, das gewohnte Netz über Tankstellen kann genutzt werden. Wasserstoff verbrennt rückstandsfrei, kann praktisch unbegrenzt hergestellt werden. Entsorgungskosten fallen nur in sehr begrenztem Umfang an.

In der Brennstoffzellentechnik sind Mercedes und BMW auch schon sehr weit, haben diese bis zu Serienreife vorangetrieben. Bisher konnten sie den Markt aber nicht durchdringen, rannten gegen die Mineralölwirtschaft an, jetzt gegen Frau Merkel. Zudem fehlt diesen Hersteller auch der Mut, öffentlich insofern die Wahrheit zu sagen und die nächste Generation der Mobilität einzuleiten und uns von dem Irrweg Elektroauto wegzubringen.

Es bleibt abzuwarten, der Vorstoß von Toyota kann nur begrüßt werden.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Verkehrsrecht: Verkehrsunfall mit einem Neufahrzeug - Ersatz durch Neufahrzeug?

03. Mai 2018

Es kann schon sehr ärgerlich sein. Über Jahre wird gespart, bis das neue Fahrzeug angeschafft werden kann. Auf einer der ersten Fahrten passierte das Malheur höher. Unverschuldet wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt, das schöne und wertvolle Neufahrzeug ist nunmehr erheblich beschädigt. Es stellt sich die Frage, was der Geschädigte nunmehr ersetzt verlangen kann.

Mit dieser Frage musste sich unter anderem kürzlich wieder das OLG Stuttgart im Urteil vom 21.07.2017 – 2 U 136/17 beschäftigen. Es hat die Grundsätze in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch einmal herausgearbeitet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein gleichwertiges Neufahrzeug aus § 249 Abs. 2 BGB, wenn der Unfallwagen im Schadenzeitpunkt neuwertig war, bei dem Ereignis erheblich beschädigt wurde und der Geschädigte ein besonderes Integritätsinteresse durch den Erwerb eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009 – VI ZR 110/08).

Das Fahrzeug ist jedenfalls dann neuwertig zum Unfallzeitpunkt, wenn eine Fahrzeugleistung von weniger als 1000 km und einer Gebrauchsdauer von weniger als einem Monat vorliegt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009 – VI ZR 110/08).

Dieselfahrverbote sind nur die Spitze des Eisbergs (YouTube)

16. März 2018

Viele kennen Florian Homm. Er ist Börsenexperte, kritischer Geist und mutiger Mann. Denn er spricht Wahrheiten aus.

So hat er sich geäußert zu den drohenden Fahrverboten für 11.000.000 Dieselautos in Deutschland. Für Florian Homm ist klar und er begründet dies auch, dass Ursache dafür die ungesunde Nähe zwischen der Politik und Regierung Merkel und der Automobilindustrie ist. Das hatte nicht zuletzt zur Folge, dass die Deutsche Automobilwelt in Sachen Innovation weit hinter Japan und China zurückliegt. Damit aber nicht genug. Den Deutschen, erst recht den Politikern ist noch nicht ganz klar, welche Umwälzung auf die Automobilindustrie zukommen wird. Ein Elektroauto verfügt nur noch über 25 entscheidende Bauteile, so dass große Teile der jetzt bekannten Produktion nicht mehr benötigt wird. Es wird eine schwere Übergangsphase für die Automobilbranche in den nächsten 10 Jahren geben, ohne dass man weiß, wie es ausgeht.

Die Zeche zahlt aber wie immer und wie scheinbar von der Politik auch bewusst einkalkuliert, zumindestens fahrlässig in Kauf genommen, der kleine Bürger. Es ist traurig und kaum verständlich, dass es immer noch Leute gibt, die die Altparteien unterstützen.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Elektroauto - erstaunlicher Artikel im Mainstream

06. Februar 2018

Das Jahr 2018 fing zumindestens bezogen auf die Überschrift überraschend an. Die Online-Version von n-tv veröffentlichte am 2. Januar 2018 einen kritischen Artikel zum Elektroauto. Dieser sei wohl nicht der „Heilsbringer“. Unabhängig davon, dass in dem Artikel lang bekannte Wahrheiten publiziert wurden, ist dieser insofern erstaunlich, weil dieser natürlich überhaupt nicht der Linie Merkel entspricht. Ob n-tv Nachteile zu erleiden hat, wird man sehen.

Zutreffend wird ausgeführt, dass die Aussicht, über das Elektroauto CO2 einzusparen, praktisch illusorisch ist. Wie schon lange bekannt, müssen tausende von Kilometern gefahren werden, ausweislich des Artikels 50.000-80.000 km eines konventionell betriebenen Fahrzeuges, um überhaupt einen Gleichstand in der Ökobilanz mit einem E-Auto herzustellen. Dies liegt zum einen bekanntlich daran, weil zu ca. 2/3 des Stromes, und dies wird auch noch lange Zeit zu bleiben, produziert wird in Atom-, Kohle- und Gaskraftwerken oder in Müllverbrennungsanlagen, die natürlich alle CO2 produzieren. Des Weiteren wird bei der Herstellung eines Elektroautos, insbesondere der Batterien, Unmengen an Energie verbraucht, vielmehr als bei einem herkömmlichen Fahrzeug.

Natürlich führt das Elektroauto auch in eine gefährliche Abhängigkeit und zu einem Kampf um die dafür benötigten Rohstoffe. Noch für Jahre oder Jahrzehnte werden Batterien zum Einsatz kommen auf Lithium-Ionen-Basis. Ob es überhaupt jemals eine Batterie mit einer so hohen Energiedichte geben wird, um sinnvoll auch über längere Strecken ein Fahrzeug zu betreiben, ist vollkommen unklar und erst in Jahrzehnten zu erwarten. Die notwendigen Rohstoffe zur Herstellung der Batterien sind aber im Besitz von anderen Ländern, insbesondere den politisch instabilen und korrupten Staat Demokratische Republik Kongo sowie einige Länder in Südamerika sowie China und Australien. Unabhängig davon, dass teilweise die Verhältnisse, unter denen der Abbau erfolgt, menschenunwürdig ist, Kinderarbeit keine Seltenheit ist, werden diese Länder entweder nur gegen teuer Geld ihre Rohstoffe abgeben, möglicherweise China oder Australien überhaupt nicht. Ich weiß nicht, ob sich die Fahrer eines Tesla darüber Gedanken machen, dass Kobalt unter Ausnutzung von Kinderarbeit unter menschenunwürdigen Verhältnissen geschieht und durch den Kauf eines solchen Fahrzeuges derartiges gefördert wird.

Verkehrsrecht: „Verscherbeln" der Autobahnen und damit des Volksvermögens!

09. Januar 2018

Man muss es leider so sagen: Die Regierenden werden den Bürgern noch mehr das Geld aus der Tasche ziehen. Diesmal nicht durch eine Steuer, es wird raffinierter gemacht. CDU und SPD haben es zu verantworten, dass eine zentrale Autobahn-Gesellschaft gegründet wird. Künftig sind nicht mehr die Bundesländer für den Bau zuständig, sondern die unter Kontrolle des Bundes stehende Bundesautobahn-Gesellschaft. Um den Ländern ihre Rechte abzukaufen, hat der Bund sogar Milliarden gezahlt.

Viele sind sich aber darüber einig, dass hier der Bund uns Menschen nichts Gutes will. Vielmehr soll vor allem ein größeres Investitionsfeld für private Anleger geschaffen werden. Diese Privatinvestoren soll die Möglichkeit eröffnet werden, durch sogenannte öffentlich – private Partnerschaften (ÖPP) sich an den Autobahnen zu beteiligen. Dabei verdienen sie entweder bei den Baumaßnahmen, oder als Betreiber über Maut – oder Leasingsgebühren. Für die Investoren wie die Allianz, Daimler-Benz, Siemens und Andere, ist dies auf Kosten von uns Bürgern ein tolles und sicheres Geschäft und eine stete Einnahmequelle.

Eine Million Elektroautos

07. November 2017

Frau Merkel hat klammheimlich ihr Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen, einkassiert. Dies auch aus gutem Grund, wie der aus Unterfranken stammende Kabarettist Vince Ebert vorrechnet.

Würden nur 10 % der eine Million Elektroautobesitzer ihr Fahrzeug gleichzeitig aufladen, bedürfte dies einer zusätzlichen Lieferkapazität von 35.000 MW. Das entspricht ca. 23 mittlerer Kohlekraftwerke, 35.000 Windräder oder einer Photovoltaikanlage in einer Größe von 350 km², etwas mehr als die Fläche von Bremen.

Verkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf einem Parkplatz

25. Juli 2017

Auf einem Parkplatz passierte das, was täglich in Deutschland hundertfach geschieht. Auf einem Parkplatz parken 2 Fahrzeuge rückwärts aus, es kommt zur Kollision. Es stellt sich die Frage, wer den Schaden zu begleichen hat.

Gemäß § 9 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung – StVO – besteht zu Lasten des rückwärtsfahrenden der Beweis des 1. Anscheins der mangelnden Sorgfalt und damit des Alleinverschuldens. Wollte er davon herunterkommen, musste der so genannte Vollbeweis für das Gegenteil geführt werden. Das blieb oftmals ohne Erfolg. Folge davon war die Schadenteilung, das heißt jede Partei trägt die Hälfte des Schadens der anderen Partei. Denn gegen jeden Rückwärtsfahrenden sprach der Anscheinsbeweis gemäß § 9 Abs. 5 StVO.

Verkehrsrecht: HWS-Schleudertrauma nach Verkehrsunfall

18. Juli 2017

Häufige Verletzung bei einem Verkehrsunfall ist das Schleudertrauma. Wer dies je erlebt hat weiß, wie stark die Schmerzen sind. Oftmals wollen Versicherer nicht zahlen mit dem Argument, dass die Beschleunigungskräfte nicht stark genug gewesen wären, um ein Schleudertrauma hervorzurufen. Das bedeutet dann viel Ärger und eine große Enttäuschung für den Verletzten.

Verkehrsrecht: Mitführen eines Smartphones mit aufgerufener „Blitzer-App"

14. Juli 2017

Auch das Mitführen eines betriebsbereiten Mobiltelefons mit einer aufgerufenen „Blitzer-App” erfüllt den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b StVO. Dies entschied aktuell das OLG Rostock im Beschluss vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17 und schloss sich damit der Entscheidung des OLG Celle, veröffentlicht in Neue Juristische Wochenschrift 2015, 3733 an. In dem Verfahren wurde der Betroffene vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 75 € verurteilt.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.