Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
FREI3 ist DA!!! – Und die Wahrheit über Youtube (Video)
Am 27.07.2019 erhielt ich von dem ehemaligen YouTuber und freiheitsliebende Menschen Hagen Grell über seinen Newsletter http://www.hagengrell.de/newsletter eine Information. Danach hat er es offensichtlich geschafft! Nachdem Hagen Grell immer mehr Schwierigkeiten bekam, seine Beiträge über YouTube zu veröffentlichen, zensiert wurde, hat er sich gemeinsam mit anderen auf den Weg gemacht, eine neue, soziale Plattform zu schaffen – FREI³.
In dem Video, welches ich Ihnen unten eingestellt habe, heißt es einleitend:
„Was lange währt, wird endlich gut. Kein WordPress-Blog, keine „Plattform“, sondern die PLATTFORM frei³! Für freie Meinung, freie Gedanken und freie Menschen!“.
Wir können für den Einsatz der Menschen dankbar sein!
Auf der Homepage https://www.frei3.de heißt es unter anderem wie folgt:
„Frei³ ist eine wachsende Gemeinschaft aus Medienschaffenden der Bereiche Politik, Journalismus, Unterhaltung, Humor, Philosophie, Wissenschaft, und Geschichte. Unser Publikum besteht aus Menschen jeden Alters und gesellschaftlichen Hintergrunds.
Mietrecht: Mieterhöhung bei großer Streuung innerhalb von Vergleichswohnungen
In einer vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.04.2019 zum Aktenzeichen: VIII ZR 82/18 behandelten Fall verlangte ein Vermieter unter Benennung von drei Vergleichswohnungen zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Erhöhung der Nettomiete vom Mieter. Dieses Verfahren wird regelmäßig angewandt, wenn kein Mietspiegel zur Verfügung steht. Der Mieter stimmte nur teilweise zu, so dass durch die Vorinstanzen ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt werden musste.
Der Sachverständige gelangte bei dem Vergleich der zu beurteilenden Wohnung mit ähnlichen Wohnungen zu einer weiten Spanne der gezahlten Miete von 4,58 €/m² bis 7,08 €/m². Kann der Vermieter einfach den oberen Wert der ermittelten Spanne als ortsübliche Vergleichsmiete zu Grunde legen?
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 24.04.2019 (Az. VIII ZR 82/18) dagegen entschieden. Der durch Sachverständigen beratene Tatrichter, hat die vom Vermieter tatsächlich zu beanspruchende Vergleichsmiete innerhalb dieses Rahmens zu ermitteln. Dabei seien verschiedene Ansätze denkbar, die dem Tatrichter nicht abschließend vorgegeben werden könnten.
Im konkreten Fall bei breiter Marktstreuung erscheine es nicht sachgerecht, wenn diese allein dem Vermieter zu Gute komme. Dies würde ansonsten dazu führen, dass der Vermieter im Rahmen des Mieterhöhungsverfahrens jeweils das höchste Entgelt fordern könnte, das zu zahlen sich einer der Mieter der vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichswohnungen bereitgefunden habe.
Sei mein Licht | Lighthouse (Video)
Wie geht es Ihnen heute Morgen zu Beginn der Woche?
Wenn Sie einen guten Start in die Woche haben wollen, schauen Sie sich dieses christliche Video an. Es macht einfach gute Laune von Text und Melodie her – mehr geht nicht.
Ich habe Ihnen unten das Video eingestellt – viel Freude beim Anschauen! Das Video wurde bis jetzt fast 800.000 mal angeschaut, nicht umsonst!
Hier der Liedtext:
„wenn ich zweifle und kämpf mit mir
wenn ich falle bleibst du doch hier
deine liebe trägt mich durch
du bist mein halt in der rauen see
wooh
du bist mein halt in der rauen see
auch im schweigen bist du stehts da
in den fragen wird dein wort wahr
deine liebe trägt mich durch
du bist mein halt in der rauen see
wooh
du bist mein halt in der rauen see
Inlandsflüge nur für 0,3 Prozent des gesamten deutschen CO2-Ausstoßes verantwortlich (Video)
Am 24. Juli 2019 veröffentlichte die Nachrichtenplattform Epoch Times https://www.epochtimes.de einen sehr interessanten Artikel unter der obigen Überschrift. Gehört dies zu dem „Wahnsinn“ dazu? Sind die Forderungen nach weniger Inlandsflügen objektiv begründet oder ideologisch motiviert, um Freiheiten einzuschränken, mehr Gelder und Steuern zu generieren?
Denn die Inlandsflüge sind nur für 0,3 Prozent des CO2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich. Das berichtete die „Welt“, wobei die Berechnung auf Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft und der jüngsten Studie des Umweltbundesamtes beruhen.
Was soll das also überhaupt?
Die Grünen und andere mit gleicher Denkrichtung behaupten ja, „für einige würde dann das Fliegen teurer“. Diese abwertende Aussage ist natürlich – leider wie so oft – nicht durchdacht und hört sich nach reiner Propaganda an. Denn 65 % der Inlandsflüge werden von Geschäftsleuten gebucht, die regelmäßig morgens zur Besprechung fliegen und abends zurück. Ich selber habe schon des Öfteren an solchen Flügen teilgenommen. Man sieht fast überwiegend Männer und Frauen in Businesskleidung und Aktentasche.
Wollte man jetzt als Dresdner Firma in Düsseldorf ohne Inlandsflug eine Besprechung machen, müsste man mit dem Zug dorthin fahren, geschätzte Reisezeit mindestens 5 Stunden.
Friedrich & Weik: Das Ende der Demokratie und der EU? Wurden wir Wähler betrogen?
Am 22. Juli 2019 gab es auf der freien Informationsplattform EPOCH TIMES https://www.epochtimes.de einen Gastbeitrag von Marc Friedrich von der Marc Friedrich & Matthias Weik Vermögensberatung.
Die Kritik ist heftig, auch die Worte. In ihrer jetzigen Form ist die EU zum Scheitern verurteilt.
Den Bürgern wurde klargemacht, dass sie nichts, aber auch gar nichts zu sagen haben. Vielmehr bestimmen Frau Merkel, ihre Gefolgsleute und andere, was geschieht. Wenn die Wähler glauben, sie hätten einen Einfluss gehabt auf die EU-Wahl, wird dies in Abrede gestellt.
Dabei ist wirklich auch erstaunlich, dass eine Frau wie Frau von der Leyen gewählt wurde. Denn laut Fachleuten hat sie als Verteidigungsministerin auf ganzer Linie versagt, gegen sie läuft nach wie vor ein Verfahren wegen möglicher illegaler Vergabe von Aufträgen im Wert von 200 Millionen Euro an externe Beratungsfirmen.
Was kann ich tun für mein Vaterland? (Video)
Das Informationsportal POLITICALLY INCORRECT http://www.pi-news.net Veröffentlichte am 11. Juli 2019 einen wunderbaren Beitrag der Youtuber Lisa Licentia und Roger Beckamp. Das dazugehörige Video, wirklich gut gemacht, habe ich Ihnen unten eingestellt. Es lohnt sich!
Der Artikel auf PI NEWS macht neugierig. Dort heißt es unter anderem:
“Fragt gerade nicht, was euer Land für euch tun kann – fragt, was ihr für euer Land tun könnt.” Zugegeben, dieses Zitat von John F. Kennedy musste schon für viele Ansprachen ans Volk herhalten. Auch bei den größten Heuchlern und Pharisäern, die sich insgeheim jeden Tag fragen, was dieser Staat, den sie sich zur Beute gemacht haben, denn bitteschön noch alles für Vergünstigungen für sie bereit halten könnte …
Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Das Video zu entscheidenden Begriffen unserer Zeit (Einwanderung, Sozialstaat, Zugehörigkeit), wie Lisa & Roger sie sehen und die Frage, worum es im Kern bei all dem geht.”
Roger Beckamp ist bereits seit längerem für seine heuteshow-mäßigen Reportagen bekannt. Einige seiner Videos haben inzwischen für eine halbe Million Aufrufe gesorgt.
Mietrecht: Mieterhöhung gegründet auf einfachen Mietspiegel?
In seiner Entscheidung vom 13.02.2019 zum Aktenzeichen: VIII ZR 245/17 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob auch ein einfacher Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens ausreichend ist? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.02.2019 (Az. VIII ZR 245/17) bei Vorliegen bestimmter Umstände bejaht.
Gemäß § 558 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist. Die ortsübliche Miete wird nach § 558 Abs. 2 S. 1 BGB gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind.
Der Bundesgerichtshof führt aus, dass die Feststellung, ob die verlangte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, dem Tatrichter obliege. Allerdings komme einem sog. qualifizierten Mietspiegel – laut § 558 d BGB nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter etwa dem örtlichen Mieterverein anerkannt-, eine Vermutungswirkung dahingehend zu, dass dieser die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilde.
Gedenken – Der Prediger aus dem KZ Buchenwald (Video)
In dieser Zeit gibt es viele Jubiläen. Es sind 50 Jahre her als der erste Mensch auf dem Mond war, vor 75 Jahre ereignete sich das fehlgeschlagene Attentat von Graf von Stauffenberg auf Hitler.
Ein äußerst wichtiges Jubiläum konnten wir am 18. Juli 2019 feiern. An diesem Tag vor 80 Jahren starb der evangelische Pfarrer Paul Robert Schneider im KZ Buchenwald als Märtyrer.
Paul Schneider war bis 1934 Pfarrer in Hockenheim und dem Nachbarort Dornholzhausen. Die Nazis versuchten, immer mehr Einfluss auf die evangelische Kirche zu nehmen. Daher wurde 1933 der Pfarrernotbund gegründet, der 1934 zur „Bekennenden Kirche“ wurde. Ziel war es, den Einfluss der Nazionalsozialisten in der Kirche zurückzudrängen. Paul Schneider gehörte dazu.
In Paul Schneiders Stadtgemeinde kam es dann zum Konflikt wegen der Teilnahme am „Jahresabendmahl“. Er konnte es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Menschen, die ein weltliches Leben führen, daran teilhaben. Später protestierte Paul Schneider gegen den Stabschef der SA. Nunmehr war er einem besonderen Druck der Nazis ausgesetzt. Schneider nahm auch gegen Goebbels Stellung, und zwar in einer öffentlichen Predigt. Kurz nach Antritt einer neuen Pfarrstelle gab es einen weiteren Konflikt mit der NSDAP. Bei einer Beerdigung eines Hitlerjungen ergriff der NS-Kreisleiter das Wort. Schneider äußerte Zweifel, dass es einen „himmlischen Sturm Horst Wessel“ gebe. In der Folge wurde er verhaftet.
Inständige Bitten von Freunden, jedes Ärgernis mit den Nazis zu meiden, konnte Paul Schneider nicht nachkommen. Er geht am 29. März 1936 nicht zur Reichstagswahl, da auf dem Wahlzettel nur ein „Ja“ akzeptiert werden konnte.
Voller Einsatz für die Menschen in Deutschland – Gänsehautvideo – Danke AfD ! (Video)
Am 11.07.2019 erschien ein Bericht nebst Video auf der Informationsplattform „epochtimes“ – https://www.epochtimes.de. Diese berichtet topaktuell, bringt Dinge zutage die die Mainstream-Medien einschließlich ARD und ZDF gerne verschweigen. Diesmal ging es um den Antrag der Fraktion der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen. Den Arbeitern in der Kohleindustrie in NRW sollte damit der Rücken gestärkt werden. Die AfD wollte, dass die seit Jahren regierenden CDU, SPD, FDP und Grünen ihre stetigen Wahlversprechen gegenüber dem Bergleuten einhalten. So hieß es unter anderem in der Drucksache 17/6759 wie folgt:
„II. Der Landtag stellt fest:
1.
Ihr jahrzehntelanger Beitrag zu unserer Energieversorgung, ihr Engagement in Vereinen, Familien und einer gefahrgeneigten Arbeitswelt und vielen anderen Bereichen ist eine überwältigende Lebensleistung der Bergleute, die auch für herausragend gelungene Integrationen steht.
2.
Die Leistungen der Bergleute waren Garant für den Wiederaufbau nicht nur im Ruhrgebiet und NRW, sondern waren an entscheidender Stelle Grundpfeiler des wirtschaftlichen Neubeginns Deutschlands.
3.
Die ausgesprochenen Kündigungen, die die Lebensleistung der Bergleute nicht würdigen, sind sozial ungerecht.
Sozialrecht: Gehaltsnachzahlungen sind bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen
Bei der Berechnung des Elterngeldes gab es einige Fragen, die letztlich dem Bundessozialgericht zur Entscheidung vorlagen.
So ging es darum, welches laufende Gehalt aus abhängiger Beschäftigung der Bemessung des Elterngeldes zugrundezulegen ist. Ist es nur das Gehalt, was der Elterngeldberechtigte in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes auch erarbeitet hat oder gehört hierzu auch ein Gehalt, das früher erzielt wurde, tatsächlich aber erst in dem Bemessungszeitraum zugeflossen ist.
In dem Fall, der am 27.06.2019 vom Bundessozialgericht entschieden wurde, war es so, dass die Klägerin vor der Geburt ihrer Tochter Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis bezogen hat. Es wurde Elterngeld bewilligt, allerdings wurde ein im August 2013 nachgezahltes Gehalt für Juni 2013 nicht mitberücksichtigt. Nachdem zunächst das Sozialgericht den beklagten Landkreis verurteilt hatte, höheres Elterngeld zu gewähren ging dieser in Berufung und hatte vor dem Landessozialgericht damit Erfolg.
Schließlich hat das Bundessozialgericht nunmehr für Klarheit gesorgt.
Demnach können Gehaltsnachzahlungen bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um nachgezahlten Arbeitslohn handelt, der im Bemessungszeitraum, das heißt die maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes, zugeflossen ist. Entscheidend ist demnach welches Einkommen der Berechtigte im Bemessungszeitraum erzielt hat, hierzu gehört dann auch die Nachzahlung. Das Bundessozialgericht hat auf die gesetzliche Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 18.09.2012 abgestellt.