Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Merkel-Regime immer dreister: Hunderte neue Häuser für Asylbewerber – Notunterkünfte für Deutsche (YouTube)

26. Juni 2019

Der Blog https://www.anonymousnews.ru veröffentlichte am 28. April 2019 einen Beitrag unter obiger Überschrift. Es ging wiederum um das Thema Asylbewerber und die in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommenden Ungerechtigkeiten. Man muss wirklich aufpassen, sich hier nicht zu versündigt und ungerecht und wütend zu werden. Tatsache ist aber, dass es eine große Wohnungsnot gibt in Deutschland. Viele Menschen finden keinen bezahlbaren Wohnraum mehr. Es gibt viele Obdachlose. Diese Probleme abzustellen ist die Politik nicht in der Lage. Stattdessen wird wie im Sozialismus von Enteignung gesprochen. Komischerweise ist für Fremde aus anderen Ländern, die vielfach illegal nach Deutschland kommen und im Prinzip die Deutschen und ihre Demokratie zutiefst ablehnen, ausreichend Wohnraum vorhanden.

Wir kennen alle die neu gebauten Häuser, die frisch renovierten Unterkünfte, die jetzt teilweise leer stehen. Auf einmal waren Milliarden vorhanden, die in die Zuwanderung gesteckt werden ohne die Deutschen zuvor zu fragen. Dies alles zulasten vieler Deutscher, die sich am Existenzminimum bewegen. Die Schulen verrotten, das Internet ist zu langsam, die Straßen werden immer schlechter, Brücken dürfen nicht mehr überfahren werden.
In dem Artikel heißt es unter anderem:

Mietrecht: Keine Mietminderung, wenn der Mieter den Handwerker nicht in die Wohnung zur Mangelbeseitigung lässt

25. Juni 2019

In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2019 zum Aktenzeichen VIII ZR 12/18 wurde von diesem selbstverständliches ausgesprochen. Macht der Mieter Mietminderungen wegen Mängeln geltend, lässt aber die Handwerker nicht in die Wohnung, ist er ab diesem Zeitpunkt zur Mietminderung nicht mehr berechtigt.

Der Leitsatz lautet: Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt und entfällt ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten ein Einbehalt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Miete (hier: Prozess mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters) den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der Beweissicherung erhalten will.

Lob auf Chemnitz und den Sächsischen Freiheitswillens – Die Rede von Dr. Markus Krall auf dem zweiten Neuen Hambacher Fest (Video)

24. Juni 2019

Markus Krall: „Wäre Hambach heute ein Bundesland, würde es wohl Sachsen heißen.“
Am 7. und 8. Juni 2019 fand unter der Initiative von Max Otte das „Neue Hambacher Fest“ https://neues-hambacher-fest.de statt.

Der erste Tag war der Patriotenwanderung hinauf zum Schloss gewidmet. Hier versammelten sich die Teilnehmer, um unter Anlehnung der Ereignisse um 1832, dem Beginn des Vormärz, gemeinsam zum Schloss zu wandern. Damals (27. Mai – 01. Juni 1832) wie heute geht es um nationale Einheit, Freiheit und Volkssouveränität.

Mit flatternden Deutschlandfahnen griffen die die Freiheit und unser Land liebenden Menschen das zweite Jahr in Folge die Tradition auf, bürgerlichen Protest gegen Unterdrückung und Knechtschaft durch ihren Marsch zum geschichtsträchtigen Hambacher Schloss zu demonstrieren.

Damals wie heute sind Menschen, die die ihnen von unserem Gott verliehene Freiheit bewahren wollen, Angriffen ausgesetzt.
Die Eröffnungsrede hielt wie das letzte Jahr Dr. Markus Krall. Eine wunderbare Rede, das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Ich fange einmal von hinten an. Am Schluss seiner wunderbaren Rede zitierte er Dietrich Bonhoeffer https://www.dietrich-bonhoeffer.net mit seinem Spruch:

Einreise per Flugzeug: Regierung schweigt weiter zu Flüchtlingszahlen (YouTube)

21. Juni 2019

Am 12.06.2019 veröffentlichte die sehr gute Wochenzeitung „Junge Freiheit“ https://jungefreiheit.de einen interessanten Artikel unter der obigen Überschrift und zugleich ein Video. Das Video haben wir Ihnen unten eingestellt.

Danach weigert sich die Bundesregierung, Informationen zu veröffentlichen, wie viele Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Entsprechende Zahlen hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm bereits mehrfach erfragt. Nicht repräsentativ aber dennoch einigermaßen gesichert muss man annehmen, dass Migranten im Umfang von 30 % auf dem Luftweg nach Deutschland kommen. Ist das nicht ein Skandal?

Haben Sie einmal überlegt, wie lange Sie gespart haben für Ihren letzten Flug oder den der Familie? Vielleicht konnten Sie diesen auch bisher nicht bezahlen trotz harter Arbeit. Andere werden eingeflogen, ohne Papiere, ohne Nachweis der Identität, möglicherweise das Wort „Asyl“ sagend. Geht man davon aus, dass 300.000 Migranten im Jahr nach Deutschland kommen, würden rund 100.000 Migranten mit dem Flugzeug kommen, das entspricht jeden Tag eine vollbesetzte Maschine.

Der stellvertretende Fraktionschef der AfD im Bundestag Leif-Erik Holm beschäftigt sich seit längerem mit dem Thema.
Als sich Holm kürzlich bei der Bundesregierung nach den aktuellen Zahlen erkundigte, wurde ihm mitgeteilt, es handele sich um eine geheime Verschlusssache, er könne keine Auskunft bekommen. Können Sie so etwas verstehen? Ich vermute, die Verantwortlichen und damit auf Frau Merkel wollen einfach diesen Skandal verschweigen. Warum sollten diese Informationen geheim, schützenswert sein?

Wer ist im Rechtssinne Mutter eines Kindes, das durch eine Leihmutter ausgetragen wird?

20. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hatte sich im März diesen Jahres mit der rechtlichen Problematik der Leihmutterschaft auseinanderzusetzen.

Entschieden werden musste über folgenden Sachverhalt:
Beteiligte des Rechtsstreites waren die in Deutschland lebenden Ehegatten, die die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. In der Ukraine war eine mit dem Sperma des Ehemannes befruchtete Eizelle der Ehefrau einer ukrainischen Leihmutter eingesetzt worden. Im Dezember 2015 brachte die Leihmutter das Kind in der Ukraine zur Welt.
Der Ehemann hatte schon vor der Geburt des Kindes in der deutschen Botschaft in Kiew die Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter anerkannt. Durch das ukrainische Standesamt wurden nach der Geburt die deutschen Ehegatten als Eltern registriert. Eine entsprechende Geburtsurkunde wurde ausgestellt. Die Ehegatten kehrten mit dem Kind nach Deutschland zurück. In Deutschland wurde dann die Auslandsgeburt entsprechend der ukrainischen Geburtsurkunde beurkundet.
Später ging ein Antrag der deutschen Botschaft auf Beurkundung der Auslandsgeburt ebenfalls beim Standesamt ein. Erst hier wurde dem Standesamt bekannt, dass das Kind von einer Leihmutter geboren wurde.
Die Standesamtaufsicht hat sodann beim Amtsgericht beantragt, dass das Standesamt angewiesen wird, eine Berichtigung des Eintrags im Geburtenregister vorzunehmen und die Leihmutter als Mutter des Kindes einzutragen. Dies wollten die Ehegatten nicht akzeptieren und gingen dagegen in Beschwerde. Diese blieb ohne Erfolg, auch die Rechtsbeschwerde scheiterte letztlich vor dem Bundesgerichtshof.

Iranischer Ex-Moslem über Naivität linker Gutmenschen zum Islam (YouTube)

19. Juni 2019

Auf der Informationsplattform http://www.pi-news.net wurde am 10. Juni 2019 ein sehr guter Artikel des PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger veröffentlicht. Darin beschreibt der Journalist, wie der ehemalige Moslem Amir, der aus dem Iran stammt und mittlerweile zum Christentum konvertiert ist, dass unten eingestellte Originalvideo „Gespräche junger linker Gegendemonstranten“, aufgenommen in Weimar, kommentiert.

Stürzenberger schreibt weiter: „Amir besitzt ein großes Wissen über den Koran sowie die Sunna und ist geradezu fassungslos über die schier grenzenlose Naivität dieser jungen linken Gutmenschen zum Islam.“

Es ist wirklich erschreckend, schauen Sie sich bitte das Video an. Mit gesunden Menschenverstand sind die Äußerungen der Gegendemonstranten in Weimar nicht mehr zu erklären. Der Grad der Unkenntnis, Naivität, Beeinflussung durch Propaganda und Dummheit ist kaum mehr verständlich.

Mietrecht: Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei nicht renoviert übergebener Wohnung auch bei "Renovierungsvereinbarung" zwischen Mieter und seinem Vormieter unwirksam

18. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 22. August 2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 277/16 entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter einer nicht renoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.

Nach dieser Rechtsprechung hält die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen im Falle einer dem Mieter nicht renoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt, der ihn so stellt, als habe der Vermieter ihm eine renovierte Wohnung überlassen. Denn eine solche Vornahmeklausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste, als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.

Ich hoffe, Sie hatten ein gutes Pfingstfest! (YouTube)

17. Juni 2019

Aber was bedeutet überhaupt Pfingsten? Auf https://www.jesus.de finden wir eine erste gute Erklärung:
„Pfingsten ist neben Ostern und Weihnachten das dritte große Fest im Kirchenjahr. Für viele ist es aber auch die christliche Feier, die am schwersten zu erfassen ist. Sieben Fragen und Antworten rund um Pfingsten.

Was feiern Christen an Pfingsten?
Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes: Gott schenkt seinen Geist nicht mehr einzelnen Auserwählten, sondern jedem Gläubigen, der sich für ein Leben mit Christus entscheidet. Pfingsten gilt außerdem als „Geburtstag der Kirche“.

Seit wann wird das Pfingstfest gefeiert?

Als christliches Fest wird es bereits im 2. Jahrhundert nach Christus erwähnt. Ende des 4. Jahrhunderts war Pfingsten dann allgemein verbreitet.
Woher kommt das Wort Pfingsten?

Es geht auf das griechische Wort „Pentekoste“ (der Fünfzigste) zurück, weil das Pfingstfest seit Ende des vierten Jahrhunderts 50 Tage nach Ostern gefeiert wird. Damit wechselt der Termin von Jahr zu Jahr. Er liegt in einem Zeitraum zwischen dem 10. Mai und dem 13. Juni.

Was steht in der biblischen Pfingstgeschichte?
50 Tage nach dem Tod Jesu am Kreuz sitzen seine Jünger in Jerusalem zusammen, als plötzlich ein Brausen vom Himmel kommt und ein gewaltiger Wind das Haus erfüllt: „Sie wurden alle erfüllt von dem Heiligen Geist und fingen an, zu predigen in anderen Sprachen.“ Menschen aus unterschiedlichen Nationen hören die Jünger in ihrer jeweiligen Muttersprache predigen. Das ist das Pfingstwunder.

„Es war ein großer Fehler!“ (YouTube)

14. Juni 2019

Auf der Informationsplattform http://www.pi-news.net wurde ich am 8. Juni 2019 auf den Film „Borderless“ der Journalistin Lauren Southern aufmerksam. Lauren Southern hatte im Jahr 2018 ihr erstes Werk „Farmlands“ (2018) veröffentlicht, absolut sehenswert. Dieser Film zeigt den Wahnsinn, der gerade in Südafrika läuft mit einer Apartheidpolitik gegen die Weißen. Das Land Südafrika, welches ich besuchen durfte, ist leider dadurch auf dem absteigenden Ast und weit entfernt von der überragenden Stellung auf dem afrikanischen Kontinent zur Zeit, als es noch keine Apartheid gegen die Weißen gab, von den Ermordung der weißen Farmer ganz zu schweigen.

Nunmehr geht es um den Wahnsinn, der in Deutschland und Europa stattfindet. „Es war ein großer Fehler!“ – mit diesen Worten endet die fast anderthalbstündige Dokumentation „Borderless“, ein erschreckendes aber zutreffendes Resümee.

„Borderless“ ist keine rechte Doku, sondern ein gut recherchierter Journalismus.

Gemeinsam mit ihrem Team bereist sie die türkische Küste vor Lesbos, Marokko, die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla und die bulgarisch-türkische Grenze. Dabei will Southern immer herausarbeiten, wer an diesem Migrationswahnsinn verdient, wer dahinter steckt, wer Initiator ist, wer so skrupellos ist die Menschen aus ihrer Heimat weg zu führen in ein unsicheres, fremdes Land.

Auf https://arcadi-online.de ist ein Kommentar von Alexander Markovics, einem patriotischen Aktivisten, studierter Historiker sowie patriotischer Journalist aus Wien und Gründer der Identitären Bewegung Österreich zu lesen. Er absolviert zur Zeit das Masterstudium „Geschichte“ an der Universität Wien. Den Film kommentiert er unter anderem wie folgt:

Familienrecht: Steht dem getrennt lebenden Ehepartner eine Nutzungsentschädigung zu, wenn der andere das Familienauto allein nutzt?

13. Juni 2019

Im Zuge einer Trennung von Eheleuten stellt sich häufig die Frage was mit dem Familienauto geschieht. Hier handelt es sich um ein Fahrzeug, welches der gesamten Familie zur Verfügung steht, das heißt von beiden Eheleuten auch genutzt wird. Damit ist dies ein Haushaltsgegenstand.
Bei einer Trennung kann regelmäßig nur einer der Eheleute das Fahrzeug nutzen.
In einem jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Verfahren nutzte der Ehemann seit der Trennung das Familienfahrzeug allein. Die Ehefrau verlangte nunmehr gerichtlich die Zahlung einer Nutzungsentschädigung und beantragte hierfür die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, da sie wirtschaftlich nicht dazu in der Lage war die Kosten des Gerichtsverfahrens aufzubringen.
Das Familiengericht lehnte den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ab mit der Begründung, dass die Ehefrau einen Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts während der Trennung nicht hinreichend dargelegt habe.
Entschädigungsansprüche bei Nutzung von Haushaltsgegenständen bestehen bei der ehelichen Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht.
Im Ergebnis gilt dies auch für den Zeitraum nach der Trennung der Eheleute.
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung würde im Übrigen auch eine vorhergehende Zahlungsaufforderung des Anspruchstellers voraussetzen.
Unabhängig davon, dass es an der Zahlungsaufforderung fehlt, habe die Ehefrau auch nicht die gerichtliche Zuweisung des Pkws an sich beantragt. In § 1361 a Abs. 3 BGB ist aber geregelt, dass dann, wenn sich die Ehegatten bei der Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben nicht einigen können, das zuständige Gericht entscheidet. Dies kann dann auch eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.