Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Die Greta-Frage: Klimakrise oder Panikmache? (JF-TV Interview mit Sebastian Lüning) YouTube
Die sehr gute und um Wahrheit bemühte Wochenzeitung „Junge Freiheit“ https://jungefreiheit.de betreibt auch einen TV-Sender mit sehr guten, aufklärenden Beiträgen. Anfang April wurde zum Thema Klima und CO2 ein sehr gutes Interview ins Netz gestellt, welches in weniger als einem Monat über 60.000 Aufrufe hatte. Es ist sehr gut, wie die Menschen diese Berichte annehmen. Die „Junge Freiheit“ leitet ihren Beitrag unter der obigen Überschrift wie folgt ein:
„Im Jahr 2012 erschien das Buch „Die kalte Sonne“ von Dr. Sebastian Lüning und Fritz Vahrenholt – und sorgte für einige Diskussionen. Im Mittelpunkt stand die schon damals „gewagte“ These, nicht nur der Mensch, sondern auch natürliche Faktoren wie die Sonne könnten ursächlich für den irdischen Klimawandel sein. Sieben Jahre später sind solche Thesen in Zeiten von „Fridays for Future“ und dem Hype um die schwedische Klima-Aktivistin Greta Thunberg politisch inkorrekter als je zuvor. In Berlin traf JF-TV Filmemacher Marco Pino den Geologen Lüning auf ein Gespräch zum aktuellen Stand der Klima-Debatte und stellte dabei die „Greta-Frage“: Erleben wir wirklich eine Klimakrise, oder ist das alles nur Panikmache?“
Schauen Sie sich den Beitrag an, es lohnt sich. Das es eine Erderwärmung gibt, ist unstreitig. Um die Vorgänge zu verstehen und zu deuten ist es aber erforderlich, die Entwicklung der Vergangenheit anzuschauen und zu bewerten. Es gab die kleine Eiszeit, das Römerhoch, Grünland (Grönland) usw..
Es müßte geschaut werden, was die globale Durchschnittstemperatur der letzten 10000 Jahre war. Das wäre eine wissenschaftlich brauchbare Referenz für die Entwicklung heute. Das wird aber nicht gemacht, sondern die Zeit zwischen 1850 und 1900 genommen. Das ist aber falsch.
Mietrecht: Der in der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 06.06.2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 38/17 entschieden, dass der im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversicherte Mietausfall infolge eines Gebäudeschadens auf den Mieter dann umgelegt werden kann, wenn der Mieter von der Versicherung im Schadensfall einen Nutzen hat.
Davon ausgehend sind die Prämien für eine isolierte Mietausfallversicherung, die vorrangig nur die finanziellen Interessen des Vermieters dient, keine umlagefähige Betriebskostenposition. Die Prämien für eine Gebäudeversicherung, die im Schadensfall auch den Mietausfall abdeckt, sind dagegen voll umlagefähig, und somit nicht um das in der Prämie enthaltene Mietausfallrisiko zu kürzen.
Begründet wird dies damit, dass der mitversicherte Mietausfall auch vom Betriebskostenverordnungsgeber anerkannter marktüblicher Bestandteil der Gebäudeversicherung ist und den leichtfertig einen Schaden verursachenden Mieter mitschützt, weil die Versicherung und nicht der Mieter einen schadensbedingten Mietausfall zu ersetzen hat. Der Mieter, der die Gebäudeversicherung mitfinanziert, darf im Verhältnis zum Vermieter die berechtigte Erwartung haben, dass ihm seine Aufwendungen im Schadensfall in irgendeiner Weise zu Gute kommen. Er darf also vom Vermieter erwarten, für seine Zahlung eine Gegenleistung zu erhalten und im Schadensfall einen Nutzen von der Gebäudeversicherung zu haben.
„Hulapalu“ (YouTube)
Am 11. Mai 2019 habe ich auf der freien Plattform https://www.epochtimes.de das Video des Musikers Andreas Gabalier gesehen. Er singt das Lied „Hulapalu“ in der Westfalenhalle. Es ist faszinierend zu sehen, wie fröhlich die Menschen sind, wie den überwiegend weiblichen Fans, eine hübscher als die andere, das Lied gefällt. Es ist schön, wenn Menschen, die sich mit den Härten des Alltages auseinandersetzen müssen, solch eine Freude haben. Dabei war mir gar nicht klar, dass dieses Lied in Österreich einen Riesenskandal ausgelöst hat.
Die in Österreich sich auf dem Abstieg befindliche SPÖ, vergleichbar mit der SPD in Deutschland, hat auf einer Veranstaltung verboten, das Lied des Musikers Gabalier zu spielen. Das Lied wäre angeblich frauenfeindlich, der Musiker sei angeblich „rechts“. Das ist wirklich ein Treppenwitz und zeigt, was für Menschen, was für „verkorkste Typen“, die nun überhaupt keinen Bezug mehr haben zu den Menschen, in der Politik den Mund aufmachen.
Es ist wirklich interessant, dass diese Tausenden von bildhübschen Frauen, teilweise begleitet von ihren Männern, überhaupt nichts Frauenfeindliches und schon gar nichts Rechtes sehen, im Gegenteil sich offensichtlich geehrt fühlen.
„Wer Toleranz so groß schreibt und wirklich alles andere mit Händen und Füßen tritt, was der eigenen Weltanschauung nicht entspricht, dann hat das mit Toleranz überhaupt gar nichts zu tun,“ sagt der Musiker Andreas Gabalier.
Sozialrecht: Anspruch auf Krankengeld auch während eines Auslandsurlaubs
Was ist eigentlich, wenn man während des Bezugs von Krankengeld ins Ausland in den Urlaub fahren möchte, z.B. wenn man schon lange vor der Krankheit eine Reise gebucht hatte und der Gesundheitszustand eine solche Reise auch zulässt.
Grundsätzlich ist im Gesetz geregelt, dass ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält. In § 16 Abs. 4 SGB V ist aber geregelt, dass der Anspruch auf Krankengeld dann nicht ruht, wenn sich der Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält.
Das Bundessozialgericht hat am 04.06.2019 einen solchen Fall entschieden.
In dem hier zugrunde liegenden Fall war der Versicherte wegen eines HWS-Syndroms lückenlos bis zum 29.09.2014 arbeitsunfähig, ab 29.07.2014 hat er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Anfang September teilte der Versicherte nunmehr der Krankenkasse mit, dass er in der Zeit vom 08.09. bis 12.09.2014 in den Urlaub nach Dänemark fahren werde. Seine behandelnde Ärztin hatte gegen diesen Kurzurlaub nichts einzuwenden. Die Krankenkasse lehnte aber eine Zustimmung zum Auslandsaufenthalt mit der Begründung ab, dass der MDK Bedenken gegen die lange Hin- und Rückreise mit dem Auto und den damit verbundenen Wirbelsäulenzwangshaltungen habe. Daraufhin zahlte die Krankenkasse für diesen Zeitraum kein Krankengeld. Die Sache landete schließlich vor dem Sozialgericht, dass die Klage zunächst abwies, das Landessozialgericht war anderer Ansicht und hat erklärt, dass der Versicherte weiterhin Anspruch auf Krankengeld auch während des Auslandsaufenthaltes hat.
Die hiergegen gerichtete Revision der Krankenkasse blieb ohne Erfolg.
Der SPD-Weg in den Untergang ist mit bornierter Arroganz gepflastert
Unter dieser Überschrift hat www.pi-news.net am 29..05.2019 einen Artikel mit einem Video ins Netz gestellt. Die journalistische Arbeit stammt vom Journalisten und PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger, ein guter und mutiger Mann.
Was er durch seine journalistische Arbeit aber wieder an die Öffentlichkeit gebracht hat, ist erschreckend. Er versuchte auf einem Stand auf dem Leopold Corso in München ins Gespräch zu kommen. Thema war der Politische Islam. 2 hochrangige SPD-Politiker wurden angetroffen. Zum einen der Oberbürgermeister von München, zum anderen der Bundestagsabgeordnete Florian Post. Was diese sich leisteten, insbesondere letzterer, ist unfassbar, geht voll unter die Gürtellinie, als Bürger muss man sich für diese Leute schämen.
Während sich Michael Stürzenberger völlig anständig und korrekt benahm, wurde er übelste beleidigt. Eltern würden dies ihren Kindern nicht durchgehen lassen. So bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Florian Post die Frage zum Politischen Islam als „idiotisch“. Stürzenberger wurde, wie er ausführt, entgegnet: „Es sei eine „üble, blöde Propaganda, an Dummheit nicht zu überbieten“, dass der Politische Islam in Deutschland bereits die Gesetzgebung bestimme. Von Gegengesellschaften und Scharia-Richtern scheint dieser typische SPDler noch nie etwas gehört zu haben. Zusätzlich zu seiner völligen Ahnungslosigkeit beleidigte er mich mehrfach als „Idiot“. Schon Mitte März hatte er sich bei einer Islam-Aufklärungs-Kundgebung der BPE in München einer Diskussion zum Thema Islam entzogen, indem er voll bornierter Arroganz ausrief, dass er „nicht mit Deppen diskutiere“.“
Mietrecht: Rückgabe der Mietsache durch Schlüsselübergabe per Briefkasteneinwurf
Bei unangekündigter Schlüsselübersendung erhält der Vermieter mit Schlüsselzugang Besitz an der Mietsache. Die Mietsache ist aber erst dann zurückgegeben gem. § 546 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter hiervon tatsächlich Kenntnis hat.
In dem vom Landgericht Krefeld zum Aktenzeichen 2 T 27/18 behandelten Fall haben die Mieter nach deren Behauptung das Mietobjekt schon einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel mit einer Bezeichnung der Wohnung und mit der Angabe ihres Namens in einen Briefkasten der Vermieterin geworfen. Die Vermieterin als Klägerin bestreitet dies. Ein solcher Brief sei in keinem ihrer Briefkästen aufgefunden worden. Wäre dies der Fall gewesen, hätte sie die Räumungsklage nicht erhoben.
Die Mieter konnten die Erfüllung ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB nicht beweisen. Zwar ist mit einer kommentarlosen Übersendung der Wohnungsschlüssel eine konkludente Besitzaufgabe des Mieters verbunden, wenn sich aus den Umständen keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2006 – 10 U 46/06).
Zu Gunsten der Mieter konnte auch unterstellt werden, dass mit dem Zugang der Schlüssel der Besitz an dem Mietobjekt wieder auf die Klägerin übergegangen wäre. Die Klägerin verfügte nämlich selbst dann über den hierfür notwendigen Besitzwillen, wenn sie von dem Zugang der Schlüssel nichts wusste. Ihr natürlicher Besitzwille bezieht sich auf alle in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen eigenen Gegenstände, ohne dass ein konkretes Bewusstsein hinsichtlich jedes einzelnen Gegenstandes (hier der Wohnung) vorhanden sein muss. Ohne die Annahme eines solchen Besitzwillens würde vorliegend nach der Besitzaufgabe durch die Mieter ein besitzloser Zustand entstehen, der den Interessen der Klägerin nicht entspricht.
Schwester Hatune: Syrien ist sicher und Verrat am Christentum
Am 13.04.2019 erschien auf der freien und unabhängigen Nachrichtenplattform http://www.pi-news.net ein Interview von Michael Stürzenberger mit Schwester Hatune. Wer sie noch nicht kennt, hier die Vorstellung aus dem dazugehörigen Artikel:
„Schwester Hatune wurde 2010 mit dem Bundesverdienstkreuz und 2012 mit dem Stephanus-Preis für ihren weltweiten Einsatz für verfolgte Christen ausgezeichnet. Sie klärt seit über 30 Jahren über die Gefährlichkeit des Islams auf, die sie als aramäische Christin am eigenen Leib in der Türkei und bei ihren Hilfsaktionen in vielen islamischen Ländern erlebte. Mit ihrer Hatune Stiftung hilft sie Menschen, deren Leben in den Ländern bedroht wird, deren Religions-Ideologie die Vorlage dazu liefert. Genau jene Ideologie, die Pfarrer Hammans in seinem noch gemütlichen warmen Nest in Coesfeld zu verbreiten hilft. Damit fällt dieser Judas in Priesterrobe seinen Glaubensbrüdern in den Rücken. Es sind genau diese rückgratlosen Mitläufer und Speichellecker des linksgrünen Zeitgeistes in den Kirchen hierzulande, die im Gleichschritt mit den verantwortungslosen Taktgebern in Altpolitik und Mainstream-Medien den eigenen Untergang mit herbeiführen.“
Das Interview ist sehr sehenswert, denn Tatsachen werden berichtet was die Mainstream-Medien oft verschweigen.
Wer behauptet, der Islam sei durchweg friedlich, verkennt jegliche Realität. Für einen frommen Moslem ist es Gesetz, den Islam mit aller Macht und Kraft als Weltreligion durchzusetzen, notfalls auch mit Gewalt. Wenn Politiker oder andere dies leugnen, sind sie entweder nicht informiert oder sie sagen die Unwahrheit. Schwester Hatune kennt sich bestens aus, ist vernetzt und bestens informiert.
Vera Lengsfeld: So tickt Angela Merkel! (YouTube)
Wir haben schon mehrere Beiträge von Vera Lengsfeld eingestellt. Nicht nur weil sie eine lebenserfahrene Frau und scharfe Analytikerin ist, sondern auch das Herz auf dem richtigen Fleck hat.
Geboren 1952 in Sondershausen in Thüringen, war sie Mitarbeiterin der Akademie der Wissenschaften der DDR. 1981 war sie Mitbegründerin eines ersten halblegalen Oppositionskreises in der DDR, des Pankower Friedenskreises. 1988 wurde sie verhaftet wegen versuchter Teilnahme an der offiziellen Liebknecht- und Luxemburgdemonstration mit eigenen Plakaten. Verurteilung wegen „Versuchter Zusammenrottung“. Glücklicherweise wurde sie nach einem Monat Haft in den Westen abgeschoben. 1989 kehrte sie in die DDR zurück und wurde 1990 Mitglied der ersten und letzten frei gewählten Volkskammer der DDR. In diesem Jahr erhielt sie auch den Aachener Friedenspreis. 1986 begründete sie das Bürgerbüro für die Verfolgten der DDR-Diktatur, war von 1990-2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2008 wurde ihr das Bundesverdienstkreuz verliehen. Sie ist Autorin zahlreicher freier Medien, betreibt ihre eigene, sehr informative Internetseite unter https://vera-lengsfeld.de. Ein Besuch lohnt sich.
So hat sie unter dem 17.09.2018 sich mit Dorothea Merkel beschäftigt und den in diesem Zusammenhang weiteren Verlauf der Auflösung des Rechtsstaates. Dies nur deswegen, weil der Chef des Verfassungsschutzes es gewagt hatte, ihr zu widersprechen. Es ist ein Zustand erreicht, der mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat. Dorothea Merkel schert weder die Verfassung, noch Gesetze noch Verträge. Ihr Wort soll alleiniger Maßstab sein – das ist Diktatur! Warum die CDU nicht rebelliert, ist überhaupt nicht verständlich.
„Die Herrschaft des Unrechts" (YouTube)
Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau hat die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Insofern ist er auch ein absoluter Experte zum Thema illegale Migration und Demokratie. Am 29.08.2018 stellte er sein Buch „Die Herrschaft des Unrechts“ in der Bibliothek des Konservatismus in Berlin vor. Ein sehr informativer Vortrag, der auch für den juristischen Laien gut verständlich ist.
Seiner Analyse nach befinden wir uns nicht in einer Demokratie, sondern im Zeitalter der Post-Demokratie. Er bringt das zum Ausdruck, was wir alles schon wissen und fühlen, täglich erleben. Unsere Bundestagsabgeordneten, erst Recht die Landtagsabgeordneten, sind nur noch zu Statisten geworden. 80 Prozent des Rechtes wird bestimmt durch irgendwelche demokratisch nicht legitimierten Vorschriften und Gesetze, die irgendwo vollkommen undurchsichtig auf der europäischen Ebene entstanden sind. Wer glaubt, dass das deutsche Grundgesetz noch gilt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt, ist ein Träumer. Wir alle wissen, dass die Einwanderung beginnend mit dem Jahr 2015 demokratisch überhaupt nicht legitimiert war. Dies gilt erst Recht für eine dauerhafte Ansiedlung. Aber auch schon die Einwanderung, die in den fünfziger und sechziger Jahren stattfand, ist demokratisch nicht legitimiert. Der Bundestag wurde einfach nicht dazu befragt, ob die dauerhafte Ansiedlung von Gastarbeitern, erst Recht deren Verwandte, Kinder und Kindeskinder erlaubt und erwünscht werden sollte. Vielmehr wurde dies durchgewunken auf Basis angeblicher Verpflichtungen, Vereinbarungen und Ähnliches. Das ist keine Demokratie, zumindestens eine Post-Demokratie. Natürlich dort auch Verfassungsbruch, alle die daran beteiligt sind sollten sich schämen.
Mietrecht: BGH erhöht Anforderungen an Sozialklausel
Der Bundesgerichtshof hat am 22.05.2019 zu den Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 entschieden, dass allein das hohe Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer nicht ohne weiteres zur Anwendung der Sozialklausel führen und eine Härte im Sinne des Gesetzes bilden können.
Beruft sich der Mieter auf schwerwiegende Erkrankungen und Gesundheitsgefahren, die mit einem Umzug verbunden wären, genügt das allein nicht, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu erreichen. In diesen Fällen muss von Amts wegen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu klären, an welchen Erkrankungen der betroffene Mieter konkret leidet, wie sich diese auf seine psychische und physische Verfassung auswirken. Dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen mittels Unterstützung durch das Umfeld bzw. durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen. Die Einzelfälle sind detailliert und in gebotener Tiefe zu prüfen. Eine schematische Prüfung verbiete sich!
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Eigenbedarf und Härtegründen im Rahmen der so genannten Sozialklausel sind für Mieter unbefriedigend. Die Richter haben die Anforderungen an die Geltendmachung von Härtegründen erhöht. Wenn Mieter sich aufgrund ihres hohen Alters und schlechten Gesundheitszustandes gegen die Kündigung wehren und auf die Sozialklausel berufen, muss jetzt regelmäßig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Damit steigen die Chancen für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, deutlich.