Aktuelle Meldungen
Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Sicherheitsrisiko Islam – das Buch des Jahres (Video)
Am 29.07.2019 veröffentlichte die Informationsplattform Jouwatch https://www.journalistenwatch.com einen Beitrag über das gerade erschienene Buch des Bestsellerautors Stefan Schubert Sicherheitsrisiko Islam: Kriminalität, Gewalt und Terror – Wie der Islam unser Land bedroht. Das Buch wurde schon als »Buch des Jahres« bezeichnet. Im Folgenden einige Auszüge des Beitrages:
„Seit dem 11.09.2001 sind über 30 000 islamistische Terroranschläge mit rund 150 000 Toten nachgewiesen worden. Das entsprechende Dokument entstammt der islamkritischen Seite TheReligionofPeace (TROP) und wurde am 28.04.2019 von der Welt am Sonntag übernommen und abgedruckt. Es liest sich nahezu wie ein dystopischer Beleg für den islamischen Krieg gegen sogenannte Ungläubige. Auf insgesamt drei kleingedruckten Zeitungsseiten werden die Ausmaße eines Krieges dokumentiert, in dem sich die westlichen Gesellschaften gegenwärtig befinden.
Das Fundament dieser epochalen Terrorwelle bildet das islamische Weltbild, das im Koran begründet ist. Betraf der Krieg des Islam zuvor überwiegend den Nahen Osten, Afrika oder Afghanistan, so wurde der gewalttätigste Konflikt des 21. Jahrhunderts durch die unkontrollierte muslimische Masseneinwanderung mitten nach Westeuropa transportiert.
Sozialrecht: Neuregelung des Krankengeldanspruchs durch das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Wann man Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hat, ist in dem SGB V geregelt. In den letzten Jahren hat konkret der § 46 einige Änderungen erfahren.
Diese waren auch notwendig, da es immer noch Lücken im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Krankengeld gab.
Im Jahre 2015 gab es bereits eine Änderung dahingehend, dass der Anspruch auf Krankengeld bereits von dem Tag der ärztlichen Feststellung an entsteht und auch bis zu dem Tag bestehen bleibt, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird.
Für die Weitergewährung von Krankengeld ist entscheidend, dass die ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. Beachtlich ist, dass ein Samstag in diesem Zusammenhang nicht als Werktag gilt.
Nunmehr wurde durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz eine Änderung vorgenommen, die ab 11.05.2019 gilt.
Demnach soll für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldbezug abhängt, der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen bleiben, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig am nächsten Werktag attestiert wird, wenn diese Feststellung spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Heuchelei: Grüne sind Vielflieger des Bundestags – auf Steuerzahlerkosten (Video)
Berlin – Der Spruch „Wasser predigen aber Wein saufen“, könnte extra für grüne Politiker erfunden worden sein.
Die Informationsplattform https://www.journalistenwatch.com berichtete am 10.08.2019 unter der von mir leicht abgeänderten obigen Überschrift über die Recherchen der „Bild“ aus der Samstagsausgabe. Die Journalisten hatten offensichtlich eine Liste aller Auslandsreisen der 709 Abgeordneten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode ausgewertet.
Insgesamt unternahmen die Abgeordneten danach 1.182 Dienstreisen. Auf Delegationen fielen 328 Reisen. 854 Flüge wurden als „Einzeldienstreisen“ abgerechnet.
Die meisten Reisen fielen auf die Abgeordneten der CDU und CSU, nachvollziehbar als größte Fraktion. Auffällig war aber, dass die Abgeordneten der Grünen gemessen an der Abgeordnetenzahl innerhalb von 2 Jahren die meisten Flugreisen unternahmen, insgesamt 126 Flüge. Und diese alle auf unsere Kosten. Behaupten die Grünen nicht, die Umwelt lege Ihnen besonders am Herzen und das Fliegen sei besonders schädlich? Schämen tuen sich die Abgeordneten der Grünen offensichtlich nicht.
Erbrecht: Notarielles Nachlassverzeichnis beim Pflichtteil
In seiner Entscheidung vom 11.12.2018 zum Aktenzeichen 57 O 104/17 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Notar selber ermitteln muss und sich nicht alleine auf Angaben des Erben verlassen darf.
Ein notarielles Nachlassverzeichnis solle, so das Gericht, dem Pflichtteilsberechtigten eine höhere Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit des Verzeichnisses geben und als Schutz vor einer Verkürzung des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten dienen. Ein notarielles Nachlassverzeichnis liege vor diesem Hintergrund nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist. Der Notar darf sich nicht darauf beschränken, die vom auskunftspflichtigen Erben gemachten Angaben in seiner Urkunde wiederzugeben. Der Notar müsse zwar nicht in alle erdenklichen Richtungen recherchieren, um Nachlassvermögen aufzuspüren. Würden sich aber konkrete Ermittlungspunkte aufdrängen, so müsse der Notar diesen nachgehen. Ein zweites notarielles Nachlassverzeichnis muss vorgelegt werden.
In dem zu entscheidenden Fall bemängelte das Gericht an dem bereits vorliegenden Nachlassverzeichnis etwa, dass der Notar der Frage nicht nachgegangen ist, was mit dem Erlös aus einem Immobilienverkauf in Höhe von 1,5 Mio. Euro passiert sei, den der Erblasser nur vier Jahre vor seinem Ableben erzielt hatte.
Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte lässt sein Leben für die Schafe. Der Mietling aber, der nicht Hirte ist, dem die Schafe nicht gehören, sieht den Wolf kommen und verlässt die Schafe und flieht (...) NT der Bibel, Johannes 10, V 11-15 (Video)
Durch eine Predigt des Bremer Pastors Olaf Latzel wurde ich auf den Pastor und Volksmissionar Prof. Traugott Hahn aufmerksam. Er war zum Schluss Theologe in Estland und lehrte an der theologischen Fakultät in Dorpat.
Der Zusammenbruch Deutschlands im 1. Weltkrieg besiegelt auch das Schicksal des Baltikums. Die deutschen Truppen, die bisher einen Schutzwall gegen die Gefahr aus dem Osten gebildet hatten, verlassen das Land. Unter dem Eindruck der unmittelbaren Bedrohung durch die Übernahme der Roten flüchten viele außer Landes. Auch für Traugott Hahn stellt sich die Frage: Gehen oder Bleiben? In seiner Not greift er nach dem Erwachen morgens nach dem Neuen Testament, um Antworten zu suchen, den rechten Weg zu finden. Dabei fällt seine Aufmerksamkeit auf die oben in der Überschrift aufgeführte Bibelstelle aus dem Neuen Testament der Bibel, Evangelium des Johannes, Kapitel 10:
„Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte lässt sein Leben für die Schafe. Der Mietling aber, der nicht Hirte ist, dem die Schafe nicht gehören, sieht den Wolf kommen und verlässt die Schafe und flieht – und der Wolf stürzt sich auf die Schafe und zerstreut sie –, denn er ist ein Mietling und kümmert sich nicht um die Schafe. Ich bin der gute Hirte und kenne die Meinen, die Meinem kennen mich, wie mich mein Vater kennt, und ich kenne den Vater. Und ich lasse mein Leben für die Schafe.“
Prüffall Deutschland - Demokraten im Fadenkreuz (JF-TV Dokumentation)
Der TV-Sender der sehr lesenswerten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ www.jf.de hat eine neue Dokumentation erstellt unter der obigen Überschrift. Was ist in Deutschland los, wird unsere Demokratie kaputtgemacht von Linken, von der Antifa, von den Mainstream-Medien? Wie kann es sein, dass demokratisch gewählte AfD-Parlamentarier, Büros der AfD und einfache Wähler und Sympathisanten angegriffen, bedroht, stigmatisiert werden? Warum protestierten die Presse dagegen nicht, warum stehen die Politiker gegen diese verfassungsfeindlichen Handlung gegen die AfD geschlossen auf. Man könnte manchmal glaube, der eine oder andere begrüßte heimlich die skrupellose Gewalt gegen die Menschen und die AfD.
Die „Junge Freiheit“ leitet textlich den TV-Beitrag wie folgt ein:
„Der Druck auf die AfD und ihre Mitglieder nimmt zu: Von Linksextremen mit immer brutalerer Gewalt bedroht, vom Verfassungsschutz zu Unrecht ins Visier genommen, von Medien als angebliche Nazis diskreditiert. Doch zeigt gerade dieser Umgang mit der AfD, wer hier und heute wirklich die Demokratie bedroht. Jetzt machen wir die Sache zum Prüffall! Die große JF-TV Dokumentation über rechte Worte und linke Taten: Prüffall Deutschland – Demokraten im Fadenkreuz ist.“
Gegenrede #1: Kriminalität in Deutschland | Die alternative Talkshow aus dem Bundestag (Video)
Die AfD wird von den Mainstream-Medien gemieden. Das hat weder was mit Demokratie oder Respekt vor dem Wähler zu tun, noch rechtfertigt dieses unseren Staat aus den Fugen hebenden Verhaltens. Ein Skandal ohnegleichen!
Zum Glück gibt es in der AfD von allen Fraktionen, die im Bundestag sitzen, die meisten Akademiker, gebildeten Leute. Diese sind sogar noch von ihrem Herzen den deutschen Bürgern und Wählern verpflichtet, haben sich deswegen ein neues Format einfallen lassen. Dieses trägt den Titel „Gegenrede #1“ und hat das Format einer Art Talkshow. Diese wird moderiert von Corinna Miazga MdB für die AfD. Die 1. Talkshow wurde am 03.08.2019 veröffentlicht und hat schon heute 55.000 Zuschauer.
Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt.
Einleitend wird zur Beschreibung des Themas in der Vorstellung im Netz folgendes ausgeführt:
Mietrecht: Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei Immobilienveräußerung
In seiner Entscheidung vom 14.11.2018 zum Aktenzeichen: VIII ZR 109/18 hatte sich der Bundesgerichtshof mit folgendem Sachverhalt zu befassen:
Die Kläger erwarben von einem kommunalen Wohnungsträger das Grundstück samt darauf befindlichem Siedlungshaus mit zwei Wohnungen. In einer Wohnung davon lebten die Beklagten. Mit dem Erwerb traten die Kläger in den Mietvertrag ein. Die Klägerin zu 2 bewohnt inzwischen die andere Wohnung des Siedlungshauses. Bezüglich der von den Beklagten gemieteten Wohnung enthielt der Kaufvertrag dabei die folgende Regelung, welche die Stadt nach Behauptung der Kläger bei einer Vielzahl weiterer Immobilienveräußerungen verwendet habe:
„Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis. Er darf insbesondere keine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen der Behinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung aussprechen. Möglich ist lediglich eine Kündigung wegen der erheblichen Verletzung der dem Mieter obliegenden vertraglichen Verpflichtungen […] Für den Fall, dass der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers oder ohne Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes das Mietverhältnis kündigt, ist der Verkäufer berechtigt, das Kaufgrundstück lasten- und schuldenfrei wiederzukaufen.“
Wacht auf! Ein Weckruf an die Christen Deutschlands (Video)
Ein lieber Bruder von KALEB e.V. war entsetzt, was er lesen musste über eine Gruppe von Pädophilie, die i.V.m. einer sogenannten „Kinderbefreiungsfront“ stehen. Diese wollen an einer Demonstration von Schwulen und Lesben in Amsterdam teilnehmen und für die sexuelle Ausnutzung von Kindern werben – eine Schande. Dagegen müssen alle zivilisierten Menschen aufstehen, erst recht die Christen. Dank an den Bruder, der mich darauf aufmerksam machte!
Man kann sich z.B. auf der Petitionsplattform vom https://www.citizengo.org unter dem Hyperlink
https://www.citizengo.org/de/fm/172589-buergermeisterin-halsema-stoppen-sie-die-teilnahme-von-paedophilengruppen-am-amsterdam
protestieren.
Dazu ist auf der Petitionsplattform unter anderem folgendes zu lesen:
„Pädophile (Menschen mit einem primären sexuellen Interesse an Kindern vor Erreichen der Pubertät) sind auf dem Vormarsch. Sie versuchen, ihre Ideen weltweit durchzusetzen. Derzeit sind sie in den Niederlanden besonders aktiv.
Jetzt sind sie halt da – Islamische Selbstgeißelung mit in der Bonner Innenstadt!
Am 05.06.2019 wurde auf dem Nachrichtenblog www.pi-news.net ein Video eingestellt. Ich stelle es Ihnen unten zur Verfügung.
Wie jedes Jahr fand am Sonntag das „Ashurafest“ in Bonn statt. Ein islamischer Trauermarsch, bei dem sich Erwachsene (und auch ein Kind!) so heftig auf die Brust schlagen, dass große, nicht übersehbare blaue Flecken entstehen.
Warum dies in der Bonner Innenstadt unter Blockierung des Fußgängerverkehrs stattfinden muss – erwachsene Männer mit entblößtem Oberkörper schlagen sich heftig auf die Brust – und dies andere Menschen und auch Kinder mitansehen müssen, ist schon verwunderlich. Warum die Befürworter der ungezügelten Migration sich nicht beteiligen, kann man sich fragen. Wenn es so weitergeht, wird dies aber kein einmaliges Schauspiel bleiben, sondern für viele bitterer Ernst werden.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt