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Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.
Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.
Zivilrecht: Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern
Uns wurde ein Rechtsfall zur Bearbeitung übertragen, bei dem die Schwiegereltern vom Schwiegerkind nach gescheiterter Ehe Zuwendungen für den Ausbau des gemeinsamen Hauses zurückgefordern. In den Jahren 2011 und 2013 wären von den Schwiegereltern Materialrechnungen im Umfang von ca. 6.600 € für den Ausbau des Hauses während der bestehenden Ehe beglichen worden, die nunmehr nach der Trennung und dem Auszug des eigenen Kindes aus der gemeinsamen Immobilie zur Hälfte vom Schwiegerkind zurückverlangt werden. Es kommt nicht selten vor, dass Eheleute von den Eltern des einen Ehegatten Geld erhalten, zum Beispiel zum Kauf oder zum Ausbau eines Familienheimes. Wenn die Ehe dann scheitert, fordern die Schwiegereltern das Geld ganz oder teilweise vom Schwiegerkind zurück. Zu Recht?
In seiner Entscheidung vom 03.02.2010 zum Aktenzeichen XII ZR 189/06 hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung befunden:
Zuwendungen, die um der Ehe ihres Kindes wegen an das Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren. Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Die Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern im gesetzlichen Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert. Daneben sind noch bereicherungsrechtliche Ansprüche der Schwiegereltern wegen Zweckverfehlung aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB im Einzelfall möglich.
„Groß und plötzlich ist die Clan-Kriminalität ein Problem" (YouTube)
Ich muss es zugeben, im ARD lief unter dem Format „Kontraste“ eine sehr gute Dokumentation über arabische und libanesische Großfamilien vorwiegend in Dortmund, Essen, Bremen und Berlin. Bewohner in kleineren Städten sollten sich nicht sicher fühlen, denn diese Großfamilien breiten sich auch aus in kleineren Städten und auf dem Land.
Es war wirklich eine sehr gute Dokumentation, ein arabisch aussehendes Familienmitglied war auch neben anderen zum Teil gesprächsbereit.
In den Gesprächen wurde angedeutet, dass es um Macht, Gewalt, Kriminalität und illegale Bereicherung geht. „Wir wollen auch reich werden, wollen auch so viel haben wie andere“. Da gehen sie aber nicht arbeiten, vielmehr bereichern sich diese Menschen durch kriminelle Machenschaften.
Dieser extrovertierte Gesprächspartner hat in dem Beitrag x-mal geäußert „Weißt du was ich meine?“. Daraus wird schon klar, auf welchem Gesprächsniveau das Ganze ablief.
Familienrecht: Betreuungskosten sind kein Mehrbedarf des Kindes im Unterhaltsrecht
Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt der barunterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltsver-pflichtung durch Zahlung des monatlichen Kindes-unterhaltes.
Darüber hinaus kann in gesonderten Fällen ein nicht gedeckter Mehrbedarf des Kindes entstehen, für den auch der barunterhaltspflichtige Elternteil anteilmäßig haftet.
Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die kostenverursachenden Maßnahmen für den Mehrbedarf sachlich begründet sind.
Nicht begründet ist ein Mehrbedarf für die Betreuung des Kindes im Kindergarten oder im Hort wegen der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils. Diese Betreuungskosten gehören zur allgemeinen Betreuung, die von dem das Kind betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht allein zu leisten sind.
Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.10.2017 (Aktenzeichen: XII ZB 55/17) entschieden.
Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin
Anis Amri - Welt wirft weitere Fragen auf (YouTube)
Selbst die Mainstream-Medien interessieren sich dafür, welche Hintergründe das hinterhältige und grausame Attentat von Anis Amri auf dem Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes hatte.
In dem unten eingestellten Video wird zunächst noch einmal gezeigt die zufällige Videoaufnahme eines Berliner Taxifahrers über die grausame Tat des Terroristen.
Herausgeber der Tageszeitung „Welt“, Stefan Aust, bringt ganz klar nochmals zum Ausdruck, dass die Gefährlichkeit von Anis Amri von Beginn an bekannt war. Er hatte Kontakt zu einem Hassprediger, es gibt eindeutige Botschaften, dass es zu diesem Attentat kommen wird. Amri berichtet davon, sich eine Kalaschnikow kaufen zu wollen, beschafft sich Baupläne für Bomben. Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern arbeiteten eher gegeneinander als miteinander. Man hat ihn laufen lassen und das Risiko der Tötung von Menschen in Kauf genommen, um an weitere Informationen zu kommen.
Grundstückskaufpreisminderung bei öffentlicher Widmung von Teilflächen
Wir vertreten eine Mandantin, die Anfang 2015 ihr mit einem Haus bebautes Grundstück, das am äußersten rechten Rande einen Streifen von ca. 88 m² als Verkehrsfläche aufwies, zu 160.000,00 € etwa 10 % unter dem geschätzten Verkehrswert verkaufen musste. Der Streifen, der nicht asphaltiert oder sonst erkennbar einer Straße glich, war öffentlich gewidmet, da es hinter dem bebauten Grundstück der Mandantin weitere bebaute Grundstücke gab, die den Weg zur verkehrsmäßigen Erschließung bedurften. Im Notarvertrag wurde der Kaufgegenstand als Gebäude- und Freifläche, sowie Verkehrsfläche ausdrücklich bezeichnet. Außerdem enthielt der Notarvertrag eine Bestimmung, wonach bis auf drei konkret geregelte Fälle, den der im Streit befindliche nicht entsprach, eine darüber hinausgehende Haftung für die Freiheit des vertragsgegenständlichen Grundbesitzes von ihm unbekannten Rechtsmängeln durch den Veräußerer ausschloss.
Mitte 2018 erklärt nunmehr die Käuferin vertreten durch eine größere Rechtsanwaltskanzlei die Minderung des Kaufpreises und fordert einen Betrag von etwas mehr als 5.000,00 € von unserer Mandantin zurück. Der Verkauf eines Grundstückes, das in Teilen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sei, stelle einen Rechtsmangel dar. Dies wurde unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 14.01.2016 ohne Nennung des Aktenzeichens begründet. Berechnet wurde der Minderungsbetrag an Hand des Kaufpreises des bebauten Grundstückes anteilig für die unbebaute Verkehrsfläche von 88 m² abzüglich des tatsächlichen Wertes solcher Verkehrsflächen laut Gutachterausschuss des zuständigen Landkreises 48,00 € pro Quadratmeter.
Anis Amri – Wer hat sich sonst noch strafbar gemacht? (YouTube)
Ex-Polizist und Bestsellerautor Stefan Schubert im Interview mit Thorsten Schulte zum Thema Morde von einem „angeblichen Flüchtling“ Anis Amri und mögliche Beteiligung von Dorothea Merkel, Thomas de Maizière, Heiko Maas und andere.
Wir hatten schon berichtet über das neue Buch des Bestsellerautors Stefan Schubert „Die Destabilisierung Deutschlands“, eines mit erschreckenden Enthüllungen. Es bleibt abzuwarten, wie es nach der Veröffentlichung dieses Buches weitergeht, es kann für viele Politiker in leitenden Funktionen ein böses Ende nehmen.
Denn die Ermittler und Polizeibeamten haben endgültig die Nase voll, können das, was in Deutschland passiert und was von führenden Politikern gemacht wird und zu verantworten ist, nicht mehr für sich behalten sondern müssen die Menschen warnen. Das führte dazu, dass Stefan Schubert, einem sehr informierten und gut vernetzten Ex-Polizisten mehr als eindeutige Informationen zur Verfügung stellte.
So ist schon die Rede von folgenden möglichen Straftaten, wegen der zu ermitteln sein wird:
§ 258 a StGB „Strafvereitelung im Amt“. Im dortigen Abs. 1 heißt es:
Die Destabilisierung Deutschlands (YouTube)
Stefan Schubert, ehemals Polizist und jetzt mehrfacher Bestsellerautor, hat sich auf dem Gebiet der inneren Sicherheit einen Namen gemacht. Nach wie vor hat er enge Beziehungen zu Polizisten, besonderen Einheiten und Geheimnisträgern. Nach monatelangen Recherchen, Hintergrundgesprächen und Sichtung von streng geheimen Unterlagen hat Schubert ein neues Buch mit dem Titel „Die Destabilisierung Deutschlands“ veröffentlicht.
Teil des Buches sind die Enthüllungen rund um den Fall Anis Amri. Dieser islamische Terrorist ermordete 12 und verletzte 70 Menschen, als er einen arglosen polnischen Trucker ermordete und mit dessen 40 Tonner in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz raste.
Vielen war schon immer komisch, warum Amri seinen Reisepass unter dem Fahrersitz des Lkw gelassen haben soll, wo er sich doch auf die Flucht eingestellt hatte. Auch hat man sich gewundert, warum der Terrorist in Italien von den Ermittlern getötet und damit mundtot gemacht wurde. Verwunderlich ist auch, warum Dorothea Merkel Jahre gebraucht hat, mit den Opfern Kontakt aufzunehmen.
Bekannt war, dass hochrangige Terrorermittler beim Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen Anis Amri beantragten, ja geradezu um den Erlass eines solchen bettelten. Das wurde vom Tisch gewischt. Warum?
Mietrecht: Ein cleverer Vermieter? Wenn dieser die Rechnung ohne den Gesetzgeber macht.
Unserem Mandanten flatterte dieses Jahr für den Abrechnungszeitraum 2017 eine Betriebskostenabrechnung mit einer satten Nachzahlung ins Haus. Dies war vor allem dem Umstand geschuldet, dass der Vermieter, der wiederum einen Ablesedienst beauftragte, für das Jahr 2016 falsche, weil zu geringe, Ablesewerte der Wärmezähler zu Grunde legte. Dies führte für 2016 bei unserem Mandanten zu einer teilweisen Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen. Dachte sich scheinbar der Vermieter, macht nichts, korrigieren wir die Angelegenheit und lassen den Mieter dann in 2017 das für 2016 nicht Abgerechnete mitbezahlen. Dies scheint vernünftig und wäre doch nur gerecht, schließlich ist der Verbrauch ja gegeben, nur eben nicht in 2016. Der Vermieter war selbst noch so frei und sich wahrscheinlich auch sicher, dass diese Gesprächigkeit kein Auswirkungen hat, dem Mieter auf Nachfrage mitzuteilen, dass bei der Ablesung für 2016 die Zähler in Ordnung gewesen seien, der Ableser jedoch nicht den richtigen Wert vor Ort abgelesen und vermerkt hätte. Die richtigen Verbrauchsdaten für 2016 und für 2017 waren nicht mehr zu ermitteln.
Es steht dem Mieter selbstverständlich frei, die Vorgehensweise des Vermieters zu akzeptieren. Er war damit jedoch nicht einverstanden und wandte sich an unsere Kanzlei.
Südafrika am Rande eines Bürgerkrieges: Mord und Rassismus gegen Weiße (YouTube)
Kann man diese Überschrift glauben? Leider ist es Realität.
Nach dem Ende der Apartheid, öffentlichen und freien Wahlen haben natürlich die in Südafrika lebenden Schwarzafrikaner aufgrund ihrer Mehrheit die Regierung gestellt. Unter Nelson Mandela gab es noch gute Zeiten, nach dessen Tod begann die Verfolgung der Weißen, insbesondere zunächst der weißen Farmer in Südafrika.
Das führte zum einen dazu, dass Millionen Weiße, deren Familien schon seit Hunderten von Jahren in Südafrika leben, ihre Heimat verlassen haben, vielfach in Richtung Kanada, Australien, Neuseeland und USA. Damit ging einher der wirtschaftliche Abstieg des Landes. Denn die Weißen waren und sind überwiegend gut gebildet, Leistungsträger der Gesellschaft. Südafrika war früher ein Nahrungsmittel exportierendes Land, nunmehr müssen Nahrungsmittel aber auch andere Güter eingeführt werden. Dies liegt auch an der Misswirtschaft und der Korruption der jetzt Regierenden.
Nunmehr geht es insbesondere den weißen Farmern an ihr Eigentum und ihr Leben. Zahlreiche Landwirte wurden schon ermordet, teils auf bestialische Weise. Die grobe Richtung ist klar, wird von Teilen der politischen Führung offen ausgesprochen: Den weißen Landwirten soll ihr Eigentum weggenommen und den schwarzen Afrikanern gegeben werden. Angst und Schrecken wird verbreitet.
Sozialrecht: Bezahlt das Sozialamt einen Grabstein?
Das Sozialgericht Mainz hatte sich im Juni diesen Jahres mit der Frage zu beschäftigen, ob das Sozialamt Kosten in Höhe von 3.100 € für einen Grabstein übernehmen muss.
Bereits im Jahre 2010 hatte die Klägerin in der Sache Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt beantragt. Daraufhin war ihr ein Betrag in Höhe von 2.487,92 € für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt worden. Rund 4 Jahre später beantragte die Klägerin dann die Übernahme der Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 € . Diesen Antrag nun lehnte die Stadt ab mit der Begründung, es bestehe kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten für einen Grabstein. Die Stadt meinte, ein Holzkreuz sei durchaus ausreichend. Zudem sei der Grabstein mit einem Preis von 3.100 € unverhältnismäßig. Es wäre durchaus möglich Grabsteine auch für 300 € zu erwerben.
Hiergegen erhob die Klägerin zu recht Klage zum Sozialgericht Mainz. Sie verwies darauf, dass die Aufstellung eines Grabsteines auf dem örtlichen Friedhof, wo ihre Tochter beerdigt ist, üblich sei und verwies auf die Friedhofssatzung.
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage zumindest teilweise stattgegeben und der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.856 € zugesprochen.
Zu den Bestattungskosten gehörten im Falle der Klägerin auch die Kosten eines einfachen Grabsteines. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass religiöse Vorschriften und örtliche Gepflogenheiten bei der Übernahme von Bestattungskosten berücksichtigt werden könnten.