Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten und Fachgebieten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen wie z.B. Versicherungs- oder Arbeitsrecht und private oder gesellschaftspolitische Meldungen. Schauen Sie doch auch einmal herein in die stets aktuellen Veröffentlichungen bei „Have a Look“, „Ortstermin“, „Anhörung“ und „Augenschein“.

Rechtsanwälte sind ein wichtiges, gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, nicht nur um das Rechtssystem zu wahren, sondern auch Übergriffe auf Einzelne abzuwehren und Gerechtigkeit herzustellen. Zudem besteht die Überzeugung, dass Rechtsanwälte eine besondere, gesellschaftliche Verantwortung haben und sich bei Missständen positionieren und öffentlich äußern müssen. Dies kann sich dann äußern in harter Kritik an Strukturen, Systemen und Verantwortungsträgern.

Der stumme Schrei! (YouTube)

20. August 2018

Ist schon wirklich dramatisch, was Menschen uns gegenseitig antun. Das wird umso schlimmer, als die eigene Not wächst und der andere sich nicht wehren kann.

So ist es auch bei der Abtreibung. Egal welche Ursache sie haben, die Nöte bei den werdenden Eltern sind ernst zu nehmen. Ein leichtfertiger Umgang ist regelmäßig auszuschließen. Leider halten viele nicht dem Druck stand und entscheiden sich für den vermeintlich „leichteren Weg“ der Abtreibung. Welch ein Drama.

Zum einen wissen die werdenden Eltern, insbesondere die Mütter nicht, was sie sich selber antun. Diese Tat werden sie nie vergessen, vielfach werden die Frauen krank, leiden unter Depressionen, werden ihres Lebens nicht mehr froh, werden von einer unermesslichen Schuld bedrückt.

Deutschland und seine IRREN! (Video)

17. August 2018

Kennen Sie Jasinna?

Wenn nein, haben Sie etwas verpasst.

Die Frau ist mutig und intelligent, fing im Jahr 2011 an selbst Videos zu machen. Wie Sie selber sagte, hatte sie davon keinen „Plan“.

Jasinna hat sich weiterentwickelt. Dies nicht nur bei der Betrachtung der Geschehnisse in Deutschland und der Welt, sondern auch als kritischer Mensch, freier Bürger. Dies schlägt sich nieder in der absoluten Top-Qualität ihrer aktuellen Beiträge.

Strafrecht: Ein überraschter Beschuldigter

16. August 2018

Anfang des Jahres kam ein Mann in unsere Kanzleiräume der kurz vorher erstmalig schriftlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert worden war, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und mittelbarer Falschbeurkundung bereits seit dem 14.04.2016 läuft.
Der Vorwurf lautete konkret, dass er im Zusammenwirken mit anderen Schulungsteilnehmern im Rahmen einer ADR-Gefahrgutschulung zur Erlangung einer gleichnamigen ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) durch die Industrie-und Handelskammer den Prüfer mit einer Geldzahlung bestochen habe, damit dieser die theoretische Ausbildung verkürzt durchführt, die Teilnehmer trotzdem zur Prüfung zulässt und das Zertifikat ausstellt.
Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit gegeben sich hierzu zu äußern. Der Vorgang soll sich im März 2013 zugtragen haben. Er war bereits seit 1994 im Besitz eines solchen Gefahrgut-führerscheins, den er einmal nach fünf Jahren auf Veranlassung seines damaligen Arbeitgebers in einem 1-Tages-Kurs auffrischen musste.

Unser Mandant ist Ende 2013 aus dem Fuhrunternehmen, auf dessen Veranlassung die Schulung stattfand, ausgeschieden, konnte zudem den Rest des Jahres 2013 wegen Krankheit keinen Lastkraftwagen mehr fahren und die Bescheinigung wurde ihm auch nicht mehr ausgehändigt. Danach trat er eine Umschulung zum Busfahrer an und lenkt seit dem erfolgreichen Abschluss im Jahre 2014 Busse.

Völlig überraschend kam ihm dann die strafrechtliche Offenbarung der zuständigen Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Mandant wirkte auf uns absolut glaubwürdig und nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte rieben wir uns auch verdutzt die Augen. Es gab keinerlei konkrete Hinweise darauf, dass irgendetwas an dem Vorwurf gegenüber unserem Mandanten dran sei.

Der „Q-Plan" in den USA (YouTube)

15. August 2018

Seit Oktober 2017 gibt es in den USA eine Aktion, die zunächst Rätsel aufgibt, vielleicht für Überraschungen sorgt. Es wird davon gesprochen, dass die im Rahmen dieses „Q-Plans“ die Korruption in den Vereinigten Staaten und der Welt aufgedeckt wird.

Überall in den USA gibt es Werbeplakate mit der US-Flagge und einem großen „Q“ darauf. Auch Prominente haben sich schon dazu geäußert.

Zu diesem Thema gab es schon eine Reihe von Veröffentlichungen in den freien Medien, so unter www.epochtimes.de, sehr interessant nachzulesen, die Spannung steigt. Das in den USA, aber auch insbesondere in Europa und in Deutschland das Thema „deep state“ (tiefer Staat) deutlich zu beachten ist, dürfte sich auch bei dem Letzten herumgesprochen haben. Was verstehe ich darunter: Das heißt Strukturen mit Macht und Einfluss, die an den offiziellen Gewalten, insbesondere an dem Willen des deutschen Volkes vorbei agiert und Dinge in die Wege leitet, die die Menschen nicht legitimiert haben, die die Menschen nicht wollen und Deutschland schweren Schaden zufügen. Dazu gehört der geplante Bevölkerungsaustausch. Selbst der letzte sogenannte „Gutmensch“ dürfte jetzt nicht mehr das Wort „Flüchtling“ ohne nachzudenken verwenden, vielmehr müsste er feststellen, dass die ganzen Ausländer, die zum großen Teil immer noch illegal in das Land kommen, keine Flüchtlinge sind im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern Menschen, die – möglicherweise aus nachvollziehbaren Entscheidungen heraus – unter Begehung von Straftaten nach Deutschland eindringen und sich in Deutschland aufhalten.

Ruhen des Arbeitslosengeldes oder Krankengeldes bei Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG?

14. August 2018

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob es zum Ruhen von Krankengeld oder Arbeitslosengeld kommt, wenn Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG gezahlt wird.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG Urlaub abgelten, wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub in Natur nicht mehr nehmen konnte. Dabei soll jetzt nicht problematisiert werden, ob und wann der Arbeitnehmer auf den Urlaub und damit auf die Urlaubsabgeltung verzichten kann. Die tatsächliche Urlaubsabgeltung hat beim Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I unterschiedliche Auswirkungen:

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30.05.2006, Aktenzeichen: B 1 KR 26/05 R handelt es sich bei dem Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs (Urlaubsentgelt) nicht um einen Abfindungsanspruch, sondern um ein Surrogat des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht. Anders als beim Arbeitslosengeld I enthält § 49 SGB V keine dem § 157 Abs. 2 SGB III nachempfundene Regelung. Demzufolge führt die Urlaubsabgeltung beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs für die Tage, für die Urlaubsabgeltung gezahlt wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass es vollkommen unschädlich ist, Urlaubsabgeltung zu vereinbaren z.B. in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich, wenn der Arbeitnehmer auch über das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezieht.

„Totaler Einsatz im Gebet und Kampf" (YouTube)

13. August 2018

Pastor Jakob Tscharntke von der EFK Riedlingen hat am 05.08.2018 gepredigt über den Abschnitt in der Bibel, dort im Alten Testament, dem 2. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 8-16.

Was war bisher mit Gottes Volk geschehen? Nach der zehnten Plage, die Gott über die Ägypter geschickt hat, konnte das Volk Israel die Gefangenschaft in Ägypten verlassen. Der Auszug Israels hat dem Pharao überhaupt nicht gepasst. Denn mit den Männern und Frauen Israels verließen Ägypten auch billige und fleißige Arbeitskräfte. Zudem fühlte er sich in seiner Ehre und seinem Ego geknickt und jagte deswegen mit seiner Streitmacht dem Volk Israel hinterher. Damit das Volk Israel das Schilfmeer durchqueren konnte, hat Gott dieses geteilt. Nunmehr konnte Gottes Volk „trockenen Fußes“ das Schilfmeer durchqueren. Der Pharao befahl seinen erlesenen Kämpfern, mit ihren 600 Streitwagen dem Volk Israel durch das Schilfmeer zu folgen. Das hat Gott aber nicht zugelassen. Das Meer kam zurück und vernichtete die ägyptische Streitmacht, das Volk Israel war gerettet.

Nun begannen die 40 Jahre, die das Volk Israel geführt von Mose durch die Wüste zurücklegen musste, bis es schließlich in das verheißene Land, das heutige Israel, kam.

In einem Teil des von Gott verheißenen und dem Volk Israel zugesprochenen Landes war bewohnt von den Amalekitern, einem durchaus mutigen und kampferprobten Volk.

Strikte Trennung ist die Lösung des Islam-Problems (YouTube)

10. August 2018

Der Bundestagsabgeordnete der AfD, Dietmar Friedhoff gab PI-NEWS TV ein Interview zur aktuellen Situation in Deutschland unter Berücksichtigung der Einwanderung und der damit zunehmenden Islamisierung.

In der Analyse hat er recht. Im Koran hat der Verfasser allen Muslims jegliche Änderung bei Tode verboten. Das führt dazu, dass der Islam sich seit 1500 Jahren nicht geändert hat und sich in Zukunft auch nicht ändern wird. Insofern ist es ein Irrglauben von nicht klar Denkenden, die von einem „aufgeklärten Islam“ reden.

Das hat weiterhin zur Folge, dass der Islam niemals zu Deutschland gehören kann. Denn unsere Werte, der christliche Glaube und Demokratie steht im diametralen Widerspruch zum Islam und wird von diesem radikal abgelehnt. Er wird auch radikal abgelehnt von den meisten Muslimen, die hier leben. Auch wenn sie es jetzt noch nicht so öffentlich kundtun, wollen sie, ja dürfen sie damit nichts zu tun haben. Jeder der dies nicht erkennt, ist für mich ein Träumer.

Junge Freiheit 22./29.12.2017

08. August 2018

Unter „Zitate“ war Folgendes zu lesen:

„Kenntnislose aller Gesellschaftsgruppen sprechen gern vom goldenen Zeitalter islamischer Toleranz im mittelalterlichen Spanien. Sie wissen nicht, dass diese Toleranz im späten 11. Jahrhundert fast ausnahmslos in fundamentalistischer Intoleranz umschlug. (…) Man bevorzugt eine Art Kuschel-Geschichte und -Theologie á la „Islam bedeutet Frieden“. Das ist sympathisch und integrationspolitisch gut gemeint. Als Erziehung zur grundgesetzlich gebotenen Toleranz ist diese theologische Scheuklappen-Lyrik töricht bis gefährlich.“

Michael Wolffsohn, deutsch-israelischer Historiker, in der „Welt“ vom 13.12.2017

Strafrecht: Vorwurf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – Einstellung

07. August 2018

Dem Mandanten wurde vom Amtsgericht gemäß § 111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Was war passiert?

Für den Richter bestand der dringende Verdacht für eine fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 1 b StGB. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

An diesen Vorwurf konnte man wirklich denken. Denn aus unerklärlichen Gründen, glücklicherweise auf einer unbefahrenen Nebenstraße, war der Mandant mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und hatte einen Zaun beschädigt. Dies wurde nunmehr zurückgeführt auf eine Übermüdung, auf jeden Fall auf eine bestehende Fahrtauglichkeit vor Antritt der Fahrt.

Glücklicherweise wandte sich der rechtsschutzversicherte Mandant im frühen Stadium des Verfahrens an seine Rechtsanwälte, die Rechtsanwälte der Schulte Anwaltskanzlei, Clausstraße 72, 09126 Chemnitz. Nachdem der bearbeitende Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M. Akteneinsicht genommen hatte, wurde die Sache mit dem Mandanten besprochen und beim zuständigen Landgericht Dresden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Denn was war tatsächlich passiert? Der Mandant war ein guter Sportler, kerngesund was auch durch ein von uns eingeholtes ärztliches Attest bestätigt wurde. Die Freunde haben zusammen Sport gemacht, waren in der Sächsischen Schweiz klettern. Alles war gut, der Gipfel wurde erklommen, alle waren glücklich.

Israeltag - The Maccabeats „Home Israel" (YouTube)

06. August 2018

Am 05.08.2018 war der sogenannte Israelsonntag.

Der Israelsonntag erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstörung des Jerusalemer Tempels. Dieser Israelsonntag wird immer gefeiert am zehnten Sonntag nach dem Trinitatisfest. Das Wort Trinitatis ist lateinisch und bedeutet „Dreiheit“. Trinitatis ist das Fest des dreieinigen Gottes, der sich nach der Bibel den Menschen als Vater, als Sohn und als Heiliger Geist offenbart hat.

Elf Wochen nach Pfingsten, dem Geburtsfest der Kirche, denken die christlichen Gemeinden an Israel und dem bleibenden Bund Gottes mit seinem Volk, an die Verbundenheit von Christen und Juden, nicht zuletzt auch an die komplexe, vielfach mit Schuld beladende Geschichte der Kirchen im Umgang mit den jüdischen Gemeinden und Gottes Volk.

In diesem Jahr macht das Gedenken an Israel aber eine besondere Freude. Dies wegen des Bestehens des Staates Israel seit 70 Jahren. In Israel und auf der ganzen Welt waren diesbezüglich große Feierlichkeiten.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.