Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Vera Lengsfeld: „Angst ist immer ein schlechter Ratgeber!" (YouTube)

25. April 2018

Auf der Plattform www.epochtimes.de wurde unter dieser Überschrift das Interview von Heiko Schrang mit Vera Lengsfeld aufgenommen bei SchrangTV veröffentlicht. Es war wie immer ein sehr angenehmes Gespräch mit interessanten Fragen und noch interessanteren Antworten. Vera Lengsfeld ist eine bekannte Bürgerrechtlerin aus der DDR, die das Herz am rechten Fleck hat. Die von ihr initiierte „Erklärung 2018“ ist bisher von mehr als 150.000 Menschen unterschrieben worden. Die Petition wird jetzt beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.

In dem Interview geht es unter anderem um die Frage, warum die meisten Mainstream-Medien als „freiwillige Regierungsprecher“ handeln und nicht mehr die den Staat kontrollierende Macht sind, wie sie es in der Vergangenheit waren. Ganz im Gegensatz zu dem Slogan von Frau Merkel „Wir schaffen das“ verlassen immer mehr Leistungsträger das Land. Netto sind dies in Zahlen ca. 80.000 Menschen, ganz überwiegend Hochqualifizierte wie Mediziner, Wissenschaftler, Ingenieure, Techniker und Handwerker. In 10 Jahren sind dies 800.000 Menschen, eine tragende Säule unseres Landes, die vertrieben wird. Das wird Deutschland nicht weiter verkraften können. Im Gegenzug dazu kommen überwiegend Unqualifizierte, die ganz überwiegend nicht integriert werden können, sich nicht integrieren wollen weder in der Gesellschaft noch im Arbeitsmarkt. Wenn das nicht gestoppt wird, wird Deutschland an seine Grenzen geführt und möglicherweise untergehen.

Zivilrecht: Darlehen oder Schenkung? Ein Vergleich half bei der Herstellung des Familienfriedens.

24. April 2018

Wir haben in einem Zivilrechtsstreit zwischen einer Oma auf der einen und ihrem Enkelsohn und dessen Lebensgefährtin auf der anderen Seite die rechtlichen Interessen der älteren Dame vertreten, der schlussendlich vor dem Landgericht Chemnitz ausgetragen werden musste.

In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Zuwendung eines nicht unerheblichen Geldbetrages von Seiten der Großmutter an ihren Enkelsohn und seine Lebensgefährtin, wie von unserer Mandantin behauptet als zinsloses Darlehen oder wie von der Gegenseite eingewandt als Schenkung anzusehen war.

In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Chemnitz musste ein Zeuge vernommen werden, der in seiner Vernehmung zu Umständen der Geldhingabe Aussagen treffen konnte, auf deren Grundlage der rechtsgeschäftliche Wille der Geldgeberin vor allem aber, wie dieser von einem objektiven Empfänger verstanden werden musste. Der vernehmende Richter hatte schon vor der Zeugenbefragung, auch weil es sich um einen Streit unter Verwandten handelte, eine gütliche Einigung wegen des Familienfriedens angeregt, was jedoch zunächst am Willen unserer Mandantin scheiterte. Während der Zeugenbefragung und auch danach bei der Besprechung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zeigte sich, dass unsere Mandantin ihren Enkel noch immer gern hatte und ihm das Geld auch geschenkt überlassen würde, wenn nicht die Partnerin an seiner Seite wäre.

„DEIN KIND" - Poetry Slam Text von Jana Highholder (YouTube)

23. April 2018

Jana Highholder ist eine 19 Jahre alte Medizinstudenten und Poetry Slammerin. Sie veröffentlichte unter anderem das Hörbuch „aufwärts – Poetry Slam Texte zwischen Himmel und Erde“. Sie will sich auf ihrem eigenen YouTube-Kanal mit Glaubensfragen beschäftigen und dabei mit der Community ins Gespräch kommen. Dabei versucht sie, möglichst echt, ehrlich und nah am Leben zu sein. Als 6-Jährige erkrankte sie an Leukämie und wurde wieder gesund. Dadurch hat sie einen intensiveren Blick auf das Leben bekommen. Sie hat erfahren dürfen, dass jeder Tag ein echtes Geschenk ist. Durch die Erkrankung hat Jana Highholder eine dankbare Herzenshaltung gewonnen.

Das nachfolgende Video entstand auf dem Bundesjugendtreffen im Jahr 2015 der Freien evangelischen Gemeinden in Erfurt.

Wir wünschen eine gute Woche.

Schulter Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

GEZ-Gebühr abschaffen und Rundfunk frei finanzieren

20. April 2018

Dafür plädierte Beatrix von Storch bei Maischberger.

Sie setzt sich dafür ein, anstatt der Zwangsgebühr für jeden Haushalt – auch wenn das öffentliche Programm gar nicht genutzt wird – einer freiwilligen Nutzung zugänglich zu machen. Das heißt, jeder der freiwillig zahlen will, der soll das tun. Das Programm werde dann verschlüsselt und nur bei denen, die es bezahlen, kann es empfangen werden. Gleichzeitig sollen die Menschen, die das Programm bezahlt haben, ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden.

Diese Vorschläge begründet die AfD-Bundestagsabgeordnete damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überholt ist. Das Internet bietet ein großes Angebot, es mangelt nicht der Unterhaltung. Zudem kennen wir alle die finanziellen Auswüchse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Milliarden werden jetzt gebraucht um die exorbitanten Ruhestandsregelungen zu bedienen. Wer finanziert das? Jeder Wohnungsbesitzer, das heißt überwiegend kleine und arme Leute, einfache Rentner, Leute mit geringem Einkommen. Es ist doch eine Schande, dass diese von ihrem hart erarbeiteten Geld Luxusrenten und überzogene Einkommen von wenigen verdienen sollen. Und das auch noch für einen Journalismus, der vielfach nicht nur falsch berichtet, sondern auch immer mehr die Rolle abgibt der sogenannten „Vierten Gewalt“ in unserem Land. Die freie Presse war das Instrument, um die Justiz, die Regierung und das Parlament zu kontrollieren und für die Bevölkerung transparent zu machen.

Mietrecht: 8 auf einen Streich?

19. April 2018

Anfang des Jahres kam eine junge Frau mit einer Betriebskostenabrechnung, erstellt kurz vor Ende der Abrechnungsfrist Ende Dezember 2017, zu uns, die ein Guthaben von fast einer Monatsmiete auswies. Dies sollte eigentlich ein Grund zur Freude sein, da in Zeiten steigender Mietpreise auch die Nebenmiete nicht verschont bleibt und regelmäßig mit Nachzahlungen zu rechnen ist.

Die Mandantin erhielt jedoch Anfang des Jahres 2018 ein Schreiben des Vermieters, dass sich die mit der Verwaltung des Objektes betraute Firma bezüglich der Betriebskostenabrechnung geirrt habe, eine Auszahlung des Guthabens deshalb nicht erfolgen könne und eine korrigierte Abrechnung noch nachgereicht werde.
Wahrscheinlich war der Vermieter auch deshalb überrascht, weil es nach Angaben der Mandantin noch 7 weitere Mietvertragsparteien aus dem Hause mit entsprechendem Guthaben betraf, es aber einzig unsere Mandantin bisher war, die den Weg zu einem Rechtsanwalt eingeschlagen hat und nachfragte, ob das Vorgehen des Vermieters zutreffend sei.

Unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.01.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 296/09 konnten wir der jungen Frau mitteilen, dass eine Nebenkostenabrechnung zwar kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt, einer 2. (korrigierten) Nebenkostenabrechnung jedoch die rechtliche Verbindlichkeit vom Bundesgerichtshof verweigert wird, soweit diese nach Ablauf der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB erstellt worden ist.

Die große Enteignung der Deutschen durch den Koalitionsvertrag - Vera Lengsfeld (YouTube)

18. April 2018

Vera Lengsfeld wurde schon des Öfteren in unserem Blog präsentiert. Zuletzt hatten wir berichtet über die phänomenale „Erklärung 2018“.

Am 23.08.2018 veröffentlichte SchrangTV ein aktuelles Interview mit der DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Während die Mainstream-Medien den Koalitionsvertrag feiern, wissen die wenigsten, dass genau in diesem zum finalen Schlag gegen die eigene Bevölkerung ausgeholt wird. Vera Lengsfeld sieht eine weitere ungebremste Einwanderung, Umverteilung großer Teile des Volksvermögens nach Europa, Enteignung durch Verpfändung der deutschen Spareinlagen für europäische Schuldenbanken, drastische Erhöhung der Grundsteuern und damit kalte Enteignung der Hausbesitzer sowie mehr Umverteilung und damit noch mehr Staatsabhängigkeit.

Leider ist nicht auszuschließen, ja sogar wahrscheinlich, dass Vera Lengsfeld die Wahrheit berichtet. Es ist unglaublich, wie einige wenige ein ganzes Land in den Abgrund bringen können gegen den Willen der Bevölkerung. Ein Skandal.

Sozialrecht: Erzieher leben nicht ungefährlich

17. April 2018

Der Beruf einer Erzieherin/Erziehers ist wichtig. Sie kümmern sich aufopferungsvoll um die lieben Kleinen, basteln und spielen mit ihnen und sorgen dafür, dass der Nachwuchs gut versorgt wird, während die Großen arbeiten. Das durch die Tätigkeit auch gesundheitliche Probleme hervorgerufen werden können, liegt auf der Hand.

Dies musste auch eine Erzieherin erfahren, die in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt war.

Einer ihrer Schützlinge war mit einer beeindruckenden Stimme ausgestattet und brüllte ihr eines Tages so ins Ohr, dass schließlich ein Tinnitus diagnostiziert wurde.

Die Erzieherin forderte daraufhin von Ihrer zuständigen Unfallkasse die Kostenübernahme für einen sogenannten Tinnitus-Masker, dabei handelt es sich um ein kleines Gerät, das wie ein Hörgerät ins Ohr gesetzt wird und dort fortwährend Geräusche abgibt, um den Masker-Träger von seinem Tinnitus so abzulenken, dass er ihn irgendwann nicht mehr wahrnimmt.

Die Unfallkasse lehnte die Kostenübernahme allerdings ab, da sie Zweifel hatte, dass die Ohrgeräusche tatsächlich von dem kleinen Schreihals im Kinderheim verursacht wurden.

Hillsong Worship - ein guter Start in die Woche (YouTube)

16. April 2018

Hohe Klickzahlen sind nicht unbedingt Zeichen von Qualität, nicht aber in diesem Fall. Die christliche Gruppe Hillsong Worship hat mit dem Song „Here I Am To Worship/The Call“ bisher 2.700.000 Aufrufer glücklich gemacht. Die Botschaft ist wunderbar, die Präsentation einmalig, das Video sehenswert. Zumindestens der Montag, wahrscheinlich die ganze Woche wird beim Betrachten des Videos hell und fröhlich.

Viel Freude beim Anschauen und eine schöne Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Politisch inkorrekte Nachrichtensendung (YouTube)

13. April 2018

Kennen Sie das COMPACT-Magazin?

COMPACT hat sich auf die Fahne geschrieben, in „Zeiten postmoderner Beliebigkeit“ Wahrheiten auszusprechen, die von Deutschlands Volksvertretern und ihren „Meinungsmedien“ nicht benannt, unterdrückt oder falsch dargestellt werden. Es werden Themen angepackt wie Ausländerkriminalität, Situation in den Medien, selbst auferlegte oder oktroyierte Denkverbote. Der von COMPACT betriebene Journalismus ist natürlich für viele ein Dorn im Auge. Schnell wird die „Nazikeule“ geschwungen.

Ob dies gerechtfertigt ist, davon sollte sich der mündige Bürger selber ein Bild machen und nicht das nachreden, was andere meinen kundtun zu müssen.

Ein gutes Format hat COMPACT gefunden mit einer wöchentlichen Nachrichtensendung. Darin werden rückblickend, aber auch in Vorschau die Dinge in Deutschland und in der Welt betrachtet und kommentiert. Aus meiner Sicht hat die Nachrichtensendung durchaus seine Daseinsberechtigung, ja seine Daseinsverpflichtung in der medialen Einheitswelt.

Wir wünschen Ihnen ein schönes und erholsames Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

OWi-Recht: Schweigen ist Gold!

12. April 2018

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der A 93 als Führer eines Lastkraftwagens mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der tatsächlich nur eingehaltene Abstand von 39 m zum vorausfahrenden Fahrzeug führte zu einem Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 80 € und einem Punkt in Flensburg.

Da der Mandant von Beruf Lkw-Fahrer ist, war ihm sehr an der Einstellung des Verfahrens gelegen. Schulte Anwaltskanzlei wurde beauftragt, die Verteidigung in dieser Bußgeldangelegenheit zu übernehmen. Mit Einsicht in die auf Antrag übersandte amtliche Ermittlungsakte konnte festgestellt werden, dass die gegenständliche Messung mit einem Verkehrs-Kontroll-System vom Typ VKS 3.0 (Version 3.2 3D) erfolgte. Zur Überprüfung des Messverfahrens haben wir ein Sachverständigengutachten bei einem Sachverständigen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rotlichtüberwachungsanlagen in Auftrag gegeben. Dies war deswegen möglich, da der Rechtsschutzversicherer des Mandanten für die Übernahme der Kosten Deckungszusage gab. Bei der Sachverständigenüberprüfung, insbesondere bei der Sichtung des beigezogenen Videos stellte sich heraus, dass das Betroffenenfahrzeug in einem Standbild der Videoaufzeichnung ordnungsgemäß innerhalb des Auswertebereiches erkennbar war. Der Videostream ließ aber keine Identifizierung des Fahrers zu. Ohne die Identifizierung des Fahrers hätte gegen unseren Mandanten kein Bußgeldbescheid erlassen werden dürfen.

Das Problem lag aber leider in einem anderen Bereich.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.